Festgeldanlage

Wie fest ist das Festgeld eigentlich?

06.02.12

Beliebte Anlageform mit Hintertür? Fest binden will sich natürlich nicht jeder. Doch so fest ist das Festgeld eigentlich gar nicht.

 
Kommt man beim Festgeld auch vor dem Laufzeitende an sein Geld? © panthermedia.net/Simone VoigtKommt man beim Festgeld auch vor dem Laufzeitende an sein Geld?

Die meisten krisengebeutelten Anleger haben das Spekulieren mittlerweile aufgegeben. Die Prioritäten haben sich in den letzten Jahren merklich verlagert und das Ziel ist nicht länger der höchste Gewinn, sondern eher Sicherheit und Nachhaltigkeit. Besonders beliebt sind momentan die Tagesgeldangebote, denn sie bieten den Anlegern die Möglichkeit, ihr Geld sicher und einigermaßen gewinnbringend anzulegen. Eine weitere Alternative, die Sicherheit mit einem sogar noch etwas höheren Ertrag zu kombinieren, stellt die Festgeld-Anlage dar. Fest binden will sich natürlich nicht jeder. Doch so fest ist das Festgeld eigentlich gar nicht!

Die Notfall-Regelung

Den meisten Sparern ist vermutlich gar nicht bekannt, dass in Notfällen selbst das Festgeld zurückgezahlt werden muss. Die Kreditinstitute bieten Festgeld-Anlagen im Regelfall mit Laufzeiten von drei, sechs, neun und zwölf Monaten an. Daneben fordert der Festgeldvertrag auch noch einen Mindestanlagebetrag. Dieser Betrag kann ganz unterschiedlich sein und liegt in den meisten Fällen zwischen 500 und 200 Euro. Für die Eröffnung eines Festgeldkontos fordern einige Kreditinstitute deutlich weniger und manchmal auch mehr. Der große Vorteil eines Festgeldkontos liegt in dem Umstand, dass der Sparer seinen Zinssatz für den vereinbarten Anlagezeitraum sicher hat. Da Beständigkeit nach drei heftigen Finanzkrisen von den Anlegern und Sparern am lautesten gefordert wird, erfreut sich das Festgeld momentan sehr großer Beliebtheit. Und auch das jeweilige Kreditinstitut hat durch das Festgeld einen besonderen Vorteil, da sie in dem vereinbarten Zeitfenster mit dem Geld wirtschaften können.

Nicht ganz so einfach

Bei einem Tagesgeldkonto sind bestimmte Verfügungen – wie beispielsweise eine partielle Auszahlung – durchaus möglich. Bei einem Festgeldkonto geht das leider nicht. Auch aus diesem Grund können sich besonders jene Sparer nicht für ein Festgeldkonto begeistern, die gerne auf alle Eventualitäten vorbereitet sein möchten. Heute sind die Arbeitsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und die steuerliche Situation nicht mehr so sicher wie früher und die Lebensumstände können sich jederzeit ändern. Doch so unumstößlich wie so mancher Sparer vielleicht meint, ist das Festgeldkonto eigentlich gar nicht: Man sollte nämlich wissen, dass man das Festgeldkonto als ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis bei einem "wichtigen Grund" fristlos kündigen kann. Dieser gesetzliche Anspruch ist laut Gesetzgeber immer gegeben. Die Frage ist jetzt natürlich: Was genau ist eigentlich ein „wichtiger Grund“ und wie präzise ist seine Definition?

Der „wichtige“ Grund

Der gesetzliche Vermerk schützt in diesem Fall den Sparer. Die Definition lautet: "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann". Diese Klausel kann auch nicht von einem Kreditinstitut durch das Kleingedruckte revidiert werden! Informationen dazu und noch zu weitaus mehr Themen rund um das Thema Festgeld finden unsere Leser auf dem Portal festgeld.org.

   

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