Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch von Beschäftigten sollte gewahrt werden

Der Urlaubsanspruch gehört zu den wichtigsten Ansprüchen eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber. Alle Vorschriften findet man auch online.

 

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber ist stets im Arbeitsvertrag geregelt. Was darin einvernehmlich festgehalten wurde, hat auch seine Gültigkeit. Es sei denn natürlich, die Regelung widerspricht Tarifverträgen oder den durch die Sozialgesetzgebung festgelegten Mindestansprüchen. Weniger Urlaubstage als hier festgelegt wurde, darf ein Arbeitgeber in keinen Arbeitsvertrag schreiben. In Deutschland lohnt sich hierzu ein Blick in das Bundesurlaubsgesetz, genauer gesagt in Paragraph 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Hier kann man etwas von 24 Werktagen lesen, was jedoch, umgerechnet auf die heutzutage übliche 5-Tage-Woche, im Endeffekt nur 20 Arbeitstage sind. So wenig Urlaub hat aber kaum ein Arbeitnehmer in Deutschland. In Wirklichkeit kann man von einem durchschnittlichen Urlaubsanspruch von ungefähr 30 Arbeitstagen pro Jahr ausgehen. Rechnet man noch die Feiertage hinzu, so kommen da doch schon recht viele freie Tage zusammen.

Die deutschen Arbeitnehmer können sich im internationalen Vergleich aus keinesfalls beschweren, denn in den allermeisten Ländern weltweit liegt der durchschnittliche Urlaubsanspruch deutlich unter dem bei uns ermittelten Wert. Nur in wenigen Ländern wie Schweden, Dänemark oder den Niederlanden haben Arbeitnehmer statistisch gesehen einen noch größeren Urlaubsanspruch. Wichtige Industrienationen wie Japan oder die USA hingegen sind in dieser Hinsicht alles andere als großzügig. 12 beziehungsweise 18 Tage Urlaubsanspruch im Jahr lassen die freien Tage dort schon zu etwas ganz besonders Kostbarem werden. Diese Zeit muss dann besonders gut genutzt werden.

Aber zurück nach Deutschland, wo es für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch einmal gesonderte Regelungen gibt. Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr haben die Angestellten bei Bund, Ländern und Gemeinden 26 Arbeitstage im Jahr Urlaubsanspruch, anschließend sind es bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 29 Arbeitstage und zu guter Letzt erwirbt man einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Bei Beamten ist die Regelung recht ähnlich und geht auch von 26 bis 30 Urlaubstagen. Für Schwerbehinderte gibt es stets gesonderte Regelungen, und sie haben noch einmal einige Tage mehr Urlaubsanspruch. Alle Regelungen findet man auch ausführlich im Internet, wenn man sich darüber noch einmal im Detail informieren möchte.