Hypotheken

Informationen über Hypotheken zur Darlehensbesicherung

Grundlegendes Wissen und wichtige Informationen über Hypotheken - und weshalb sämtliche Kreditinstitute auf die Eintragung von Grundschulden bestehen.

 

Hypotheken werden zur Absicherung von Darlehen wie zum Beispiel Immobilienkrediten benötigt. Sie zählen zu den so genannten Grundpfandrechten. Mit einem Grundpfandrecht ist gemeint, dass ein Schuldner seinen Grund und Boden an den Gläubiger verpfändet. Das heißt im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, hat der Gläubiger das Recht, den Grund und Boden zu veräußern oder besser gesagt vollstrecken zu lassen.

Um das besser verständlich zu machen, ein kleines Beispiel. Herr Müller leiht sich von Herrn Schneider einen Geldbetrag. Beide sind sich einig, dass die zur Besicherung des Darlehens eine Hypothek auf Herrn Müllers Grundstück und damit auch automatisch auf dem darauf befindlichen Haus eingetragen wird. Sollte eines Tages Herr Müller das Darlehen nicht mehr bezahlen können, so hat der Schneider das Recht, die Zwangsversteigerung einzuleiten, um aus dem Verkaufserlös des Grundstücks und der Immobilie die Restschuld des Darlehens zu beziehen.

Allerdings finden Hypotheken im heutigen Kreditgeschäft kaum noch Beachtung. Stattdessen werden Grundschulden eingetragen, denn Grundschulden bieten gegenüber Hypotheken eindeutige Vorteile – sowohl für Gläubiger, als auch für den Schuldner. Denn tatsächlich ist es so, dass einer Hypothek eine konkrete Forderung gegenüberstehen muss. Das heißt sollte der Schuldner neben dem ursprünglichen Darlehen noch ein weiteres Darlehen aufgenommen haben, so ist dieses nicht über die Hypothek besichert, somit müsste der Gläubiger die Eintragung einer zweiten Hypothek beantragen.

Bei Grundschulden ist das nicht notwendig, weil einer Grundschuld keine konkrete Forderung gegenüberstehen muss. Stattdessen besichert eine Grundschuld alle Verbindlichkeiten, die ein Schuldner gegenüber einem Gläubiger hat, sofern die Grundschuld für den Gläubiger auch im Grundbuch des zu besichernden Objektes eingetragen wurde. Das hört sich jetzt für den Schuldner sehr nachteilig an, aber stattdessen ist das ein großer Vorteil, denn anstatt weitere Hypotheken eintragen zu lassen, reicht eine einzige Grundschuld aus.

Übrigens ist es kein Problem, Hypotheken aus dem Grundbuch wieder löschen zu lassen. Dazu muss lediglich der Nachweis vorliegen, dass die ursprüngliche Schuld, aufgrund derer die Hypothek eingetragen wurde nicht mehr besteht. Dieser Nachweis hat in Form einer Löschungsbewilligung zu erfolgen.