Ausschreibungen

Ausschreibungen dienen als Mittel zum Wettbewerbsanreiz

Ausschreibungen finden im privaten und öffentlichen Wirtschaftsleben Anwendung. Das günstigste Preis-Leistungsverhältnis erhält hiernach den Zuschlag.

 

Der Begriff Ausschreibungen fällt uns hin und wieder in einem Zeitungsausschnitt oder in einem öffentlichen Schaukasten bei einer örtlichen Behörde ins Auge. Hierbei geht es in erster Linie um die Suche nach Anbietern, die sich in einem öffentlichen Wettbewerb um die Vergabe eines oder mehrerer Aufträge bewerben können. Die staatlichen Institutionen sind per Gesetz verpflichtet, eine Auftragsvergabe erst nach Durchführung einer Ausschreibung und sich anschließender Submission zu vergeben, um Manipulationen vorzubeugen und den Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit zu wahren.

Ausschreibungen sind daher seitens der öffentlichen Hand von besonderer Bedeutung, wird doch hier in der Regel über die Verwendung öffentlicher Mittel, sprich Steuergelder, entschieden. Die Regularien sind sehr mannigfaltig, auch in Anbetracht der Tatsache, dass mit Einbindung in die europäische Gemeinschaft ein bestimmter Teil an Ausschreibungen auch europaweit zu erfolgen hat. Dies entspricht in erster Linie dem Grundgedanken und der Wettbewerbsgleichstellung unter den europäischen Wirtschaftspartnern. Dieser macht Sinn.

Es ist natürlich und nachvollziehbar, dass Ausschreibungen für Liefer- oder Werkleistungen vorgenommen werden. Wird beispielsweise in einer Schule ein Computer-Kabinett eingerichtet, so sind die hierzu erforderlichen Möblierungen und technischen Geräte über Industrie und Handel zu beschaffen. Jeder weiß aus dem persönlichen Erfahrungsschatz, mit welch riesenhaften Angeboten er sich allein auf dem Markt der Computertechnik konfrontiert sieht, oftmals hoffnungslos überfordert, da die zu hunderten voneinander abweichenden Betriebsbeschreibungen der Geräte kaum einen umfassenden Überblick erlauben. So kommt Ausschreibungen eine erhöhte Bedeutung zu, insbesondere auch den Personen, die für die Qualität der Aufstellung sorgen und zugleich kreativ und zukunftsplanend orientiert sein müssen.

Ähnlich verhält es sich auch im Privatbereich. Der Erbauer eines Einfamilienhauses wird sich kaum auf dünnes Eis wagen und einen Bauauftrag ohne Ausschreibung auslösen. Sie bietet Gewähr, dass alle erforderlichen Leistungen erfasst und aufgelistet sind und durch Einholung mehrerer Angebote ein vernünftiges Preis-Leistungsniveau erkennbar wird. Gleichzeitig dürfen die Anbieter von einem fairen und gleichberechtigten Wettbewerb ausgehen.