Haftpflichtversicherung

Ohne Haftpflichtversicherung sollen Sie nicht fahren

Bei einem Autounfall kann die Haftpflichtversicherung mit Nutzungsausfall für mehr Mobilität im Straßenverkehr sorgen, wenn dieser Bereich versichert ist.

 

Da ein Auto nach wie vor das beliebteste Transportmittel der Deutschen ist, sollte in der zugehörigen Haftpflichtversicherung unbedingt ein Nutzungsausfall für Auto und Verkehr integriert werden. Denn durch eine integrierte Nutzungsausfall Entschädigung kann der Versicherte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Anspruch auf einen Mietwagen erheben, der ihm für den Zeitraum der Kraftfahrzeuginstandsetzung zur Verfügung gestellt wird. Das gilt auch, wenn das versicherte Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall zum Totalschaden deklariert wird.

Hier besitzt der Versicherte einen Anspruch auf ein Mietfahrzeug für den Zeitraum der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges. In der Haftpflichtversicherung ist es gang und gebe, dass ein Sachverständiger, der von der Versicherung beauftrag ist, die Reparaturdauer oder die Wiederbeschaffungsdauer festsetzt. Für diesen veranschlagten Zeitraum kann der Versicherte dann ein Ausgleichsfahrzeug, aufgrund des bestehenden Nutzungsausfalls vom eigenen Fahrzeug, nutzen. Eine andere Möglichkeit bietet die Haftpflichtversicherung an, wenn der Versicherte keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchte.

Ist dies der Fall, zahlt die Haftpflichtversicherung dem Versicherten eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten Fahrzeuges. Der Betrag ist in diversen festgesetzten PKW Tabellen zu finden, die Fahrzeugkategorien in verschiedene Gruppen von A bis L unterteilen. Jede Haftpflichtversicherung arbeitet mit diesen PKW Tabellen. Alle gängigen Fahrzeugtypen sind in diesen Tabellen mit einem bestimmten Betrag pro Tag angegeben. Lediglich ausgesprochen exotische Fahrzeuge, die in einer PKW Tabelle nicht eindeutig zugeordnet werden können, erhalten ihre Zuordnung durch einen weiteren Sachverständigen.

Generell erfolgt die Zuteilung der normalen Fahrzeuge aufgrund ihres Typs, ihrer Leistung und ihrer Ausstattung. Ältere Fahrzeuge ab einem Alter von 10 Jahren können eine Einschränkung in der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung erfahren. Den Anspruch auf einen Nutzungsausfall wird nur dann von einer Haftpflichtversicherung nicht gewährt werden können, wenn der Anspruchsberechtigte wegen Unfallbedingter Verletzungen einen weiteren PKW überhaupt nicht nutzen könnte.