Krankenbett

Ein Krankenbett soll das Wohlbefinden des Patienten erhöhen

Da das Krankenbett im Normalfall den Lebensmittelpunkt einer pflegebedürftigen Person darstellt, sollte es einige wichtige Voraussetzungen erfüllen.

 

Welche Art Schlaflager benötigt ein älterer Mensch, oder ein Mensch, der Pflegebedürftig ist und wie bekommt man eigentlich ein solches Pflegebett beziehungsweise Krankenbett? Ob Krankenbett oder Seniorenbett, in einem Bett, welches optimal auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist, liegt man nicht nur wesentlich bequemer, sondern man spürt vor allem auch weniger Schmerzen, kann dementsprechend besser schlafen und ist so am nächsten Morgen ausgeruht und vital. Ein Bett für Senioren verfügt über ein besonderes Kennzeichen, es erleichtert nämlich mit seiner Sitzhöhe von 40 bis 50 Zentimetern das au dem Bett kommen, was mit zunehmendem Alter nicht mehr allzu einfach ist.

Wenn man Steifheit und Schmerzen im Rücken, den Gelenken oder auch der Muskulatur verspürt, ist man froh, wenn man sich nicht mehr mühsam aus dem Bett hieven muss, sondern wie von einem Stuhl aufstehen kann. Diese Art von Betten bekommt man in jedem Möbelfachgeschäft. Krankenbetten verfügen sogar über Betteinbausätze, die es einem ermöglichen, quasi nur noch von der Bettkante in den Stand zu rutschen. Des Weiteren können, mittels Elektromotoren, verschiedene Sitzpositionen und Liegepositionen eingestellt werden oder lassen sich sogar so hoch stellen, dass Massagen und Pflegetätigkeiten in Standhöhe durchgeführt werden können. Nicht selten werden Krankenbetten für die Betroffenen zu ihrem Lebensmittelpunkt, weshalb sie ganz bestimmte Anforderungen erfüllen sollten.

Solch ein Krankenbett muss so konzipiert sein, dass es die Gesundheit und das Wohlbefinden den pflegebedürftigen Person fördert und es zudem dem Pflegenden erleichtert, den Patienten fachgerecht zu versorgen. Aufgrund der Tatsache, dass ein Krankenbett diese Doppelfunktion erfüllt, nimmt es auch eine besondere Stelle im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis. Ein Krankenbett wird dem Patienten nämlich dann von einem Arzt verordnet, wenn seine Gesundheit dadurch wieder hergestellt werden kann, oder aber es sich um einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe I oder II handelt, wenn dadurch die Pflege unterstützt, beziehungsweise erleichtert wird. In diesem Fall wird das Krankenbett bei den Pflegekassen beantragt. In beiden Fällen muss das Krankenbett außerdem nicht komplett von dem Pflegebedürftigen bezahlt werden, dieser trägt lediglich einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten.