Einheitsmietvertrag

mit dem Einheitsmietvertrag sicher vermieten

Häufig lohnt es sich, die Einheitsmietvertrag nach einem Einheitsmietvertrag zu fragen. Immerhin sind diese Mietverträge inhaltlich gut geprüft.

 

Der Großteil der Vermieter tut sich nicht gerade leicht damit, wenn es um die Gestaltung von Mietverträgen geht. Viele Vermieter müssen zugeben, dass sich überhaupt nicht wissen, welche Punkte in einem Mietvertrag festgehalten werden müssen. Aus diesem Gründen greifen sie gern auf entsprechende Vorlagen oder auch auf einen Einheitsmietvertrag zurück. Auf diese Weise befinden sie sich in der Lage, den Mietern einen korrekten beziehungsweise aus rechtlicher Sicht einwandfreien Mietvertrag zu präsentieren.

An dieser Stelle werden sich einige Leute vielleicht fragen, was unter einem Einheitsmietvertrag überhaupt zu verstehen ist. Deswegen wird er an dieser Stelle näher vorgestellt. Diese Art von Mietvertrag gelangt immer dann zum Einsatz, wenn es um die Vermietung von Wohnungen geht, die sich innerhalb größerer Wohnanlagen befinden. Eines der besten Beispiele sind Hochhäuser: Hier verhält es sich so, dass die Immobilien von einem Hausverwalter verwaltet werden. Um den Eigentümern der einzelnen Wohnungen einen höheren Komfort beim Vermieten zu bieten beziehungsweise ihnen hilfreich zur Seite zu stehen, wird der so genannte Einheitsmietvertrag aufgesetzt. Dieser kann von allen Vermietern genutzt werden, die in der entsprechenden Wohnanlage über Wohneinheiten verfügen.

Sofern man eine oder auch mehrere Eigentumswohnungen besitzt, die sich innerhalb einer solchen Anlage befinden, bietet es sich geradezu an, sich mit dem zuständigen Hausverwalter in Verbindung zu setzen. Im persönlichen Gespräch lässt sich in der Regel relativ schnell klären, ob es einen entsprechenden Vertrag gibt und ob dieser noch genutzt werden kann. In der Regel entscheidet die Eigentümerversammlung darüber, ob ein einheitlicher Mietvertrag aufgesetzt wird, der von den Eigentümern genutzt werden kann oder ob stattdessen jeder Eigentümer selbst für die Erstellung von Verträgen verantwortlich ist.

Sollte es so sein und ein Einheitsmietvertrag für die Immobilie existieren, bietet es sich natürlich geradezu an, diesen Vertrag zu nutzen. Sofern dies nicht der Fall ist, bietet es sich immer noch an, auf Mustermietverträge zurückzugreifen. Sowohl im Papierwarenhandel als auch im Internet werden entsprechende Vertragsvorlagen angeboten. Im Internet ist es sogar sehr häufig so, dass man sie kostenlos herunterladen und verwenden kann.