Musterverträge

Musterverträge dienen der eigenen Sicherheit

Verträge sind nicht leicht zu durchschauen und wer kennt sich schon genau mit dem Rechtssystem aus, außer er ist Anwalt. Musterverträge können hier helfen.

 

Egal was man heutzutage kaufen, mieten oder arbeiten möchte, es funktioniert kaum noch etwas ohne Vertrag. Wer nicht täglich mit Verträgen und den entsprechenden Klauseln zu tun hat, der kann sich sehr gut an so genannten Musterverträgen orientieren. Oft erhält man solche Musterverträge schon vorgedruckt im normalen Bürofachhandel oder Schreibwarengeschäften für wenig Geld.

Da Verträge oder wichtige Vereinbarungen immer in der Schriftform abgeschlossen und vereinbart werden sollten, lohnt sich vorab ein Blick in bestehende Musterverträge. Auch wenn der Vertragspartner den Vertrag aufsetzen würde. So hat man bei Vertragsunterzeichnung schnell einen Überblick, ob sich alle wichtigen Klauseln im Vertrag befinden. Fehlen vorher abgesprochene Bestandteile sollte man eine Nachbesserung der Unterlagen fordern, bevor man sich zu einer Unterschrift hinreißen lässt.

Spezielle Situationen erfordern spezielle Verträge. In der Regel werden gerade bei Aushilfsjobs in der Sommerzeit keine Verträge geschlossen, sondern nur mündliche Verabredungen getroffen. Doch auch als Aushilfskraft sollte man sich nicht mit mündlichen Aussagen abspeisen lassen. Wer einen Aushilfsjob in der Gastronomie in Aussicht hat, der sollte sich unbedingt im Vorfeld über verschiedene Musterverträge schlau machen, und am besten bereits einen in der Tasche haben, der dann von ihm und dem Arbeitgeber unterschrieben werden kann.

Denn was viele Aushilfskräfte leider nicht beachten, ist dass ein Aushilfskellner, welcher aufgrund einer mündlichen Absprache mit dem Aushilfsjob beginnt, keinesfalls befristet beschäftigt ist. Ohne einen schriftlichen Vertrag ist auch eine saisonale Hilfskraft rein rechtlich als unbefristet beschäftigt anzusehen.

Die Musterverträge helfen hier, damit keine unangenehmen Konsequenzen auf ein Arbeitsverhältnis folgen. Verträge sollten immer schriftlich abgeschlossen werden. Egal wie sehr sich auch eine Vertragspartei dagegen sträuben mag. Bei Aushilfskräften ist es außerdem ratsam, die Beschäftigungsdauer genau festzulegen. Der Vorteil bei einem schriftlichen Vertrag ist der, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen kann, auch wenn eine längere Dauer vereinbart war. Gerade in der Gastronomie ist den Lokalbesitzern die Ausarbeitung eines Vertrags für Aushilfskräfte zu umständlich und aufwendig. Wer also als Aushilfe einen Mustervertrag in der Hinterhand hat, der hat sehr gute Chancen auf eine Unterschrift des Arbeitgebers und beide Seiten sind abgesichert.