Existenzminimum

Existenzminimum – daran zu leben ist nicht immer einfach

Unter Existenzminimum versteht man das Minimum an Dingen, die die Existenz sichern. Was genau dieses Minimum ist, wird allerdings unterschiedlich gesehen.

 

Was genau ist das Existenzminimum? Nimmt man den Ausdruck wörtlich, ist es das Minimum an allen Gütern, vorrangig wohl Nahrung, ohne das man nicht mehr in der Lage ist, zu existieren. Betrachtet man zum Beispiel Mönche, die sich das asketische Leben zu eigen gemacht haben, stellt man fest, dass es offensichtlich möglich ist, das Minimum an weltlichen Dingen jeder Art sehr tief anzusetzen und trotzdem noch in der Lage zu sein, zu existieren und dabei sogar noch körperlicher Arbeit nachzugehen.

Geht man in der Betrachtung nicht ganz so weit und beobachtet die Obdachlosen, die es in jeder Stadt gibt, stellt man wieder fest, dass es offensichtlich möglich ist, mit sehr wenig auszukommen. Zwar ersetzten viele der Obdachlosen die von den Mönchen eingenommen Mahlzeiten ersatzlos durch Alkohol, aber das Minimum an sonstigen weltlichen Besitztümern ist auch hier sehr niedrig angesetzt.

Allerdings ist dies wohl nicht das, von Politikern und Wissenschaftlern diskutierte, Existenzminimum. Betrachtet man beispielsweise die Gesetzgebung bezüglich pfändbarer und unpfändbarer Besitztümer, werden hier Dinge wie Tisch, Stuhl, Schrank, Staubsauger und Kühlschrank als unpfändbar betrachtet, weil sie zum Existenzminimum gezählt werden. Das ist insoweit nachvollziehbar, da eine hierzulande normale Lebensführung ohne diese Dinge schwer vorstellbar wäre. Interessanter wird dann schon die spitzfindige Aufteilung, wann gewisse Dinge zum Existenzminimum gehören und wann nicht.

Ein Fernseher beispielsweise gehört immer dazu, mit der Begründung, dass man niemanden das Recht verwehren darf, sich zu informieren. Als Gegenargument bezüglich dieser Aussage wurde schon öfters eingewandt, dass in öffentlichen Bibliotheken Zeitungen ausliegen, mit denen man sich ausreichend über das Tagesgeschehen informieren kann und das die Leihgebühren in keinem Verhältnis zu den Kosten der GEZ stehen würden.

Als nicht zum Existenzminimum gehörig werden allerdings Kamera und Videorekorder betrachtet, während eine Mikrowelle nur bei fehlendem Herd als lebenswichtig erachtet wird. Eine Waschmaschine wiederum gehört nur zum Minimum der Existenz, wenn kleine Kinder im Haushalt leben, bei Alleinstehenden wird sie nicht als lebensnotwendig erachtet. Es ist leicht zu erkennen, das wohl jeder bezüglich des Existenzminimums eine etwas andere Vorstellung hat, aber letztendlich wird es gesetzlich festgelegt.