Gewerbeamt

Beim Gewerbeamt eine neu gegründete Firma anmelden

Wer sich selbstständig macht, muss sein Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Die Behörde prüft dann, ob besondere Genehmigungen erforderlich sind.

 

Am Anfang einer Existenzgründung gibt es eine Menge Papierkram zu erledigen. Zu den wichtigsten Schritten, die man gleich am Anfang gehen sollte, gehört die Anmeldung der neu gegründeten Firma beim Gewerbeamt. Hier macht man Angaben zur Art des Betriebes, zur Adresse, zum Geschäftszweck und zur Person des Gründers. Wenige Tage später erhält man in der Regel eine Bestätigung über die Anmeldung beim Gewerbeamt, den so genannten Gewerbeschein.

Normalerweise wird dieser Schein automatisch erteilt, und der Firmengründer hat darauf auch einen Anspruch. Anders sieht es jedoch aus, wenn für die Ausübung der gewählten Tätigkeit besondere Genehmigungen erforderlich sind. Das Gewerbeamt prüft diese Notwendigkeit anhand der Angaben des Gründers. Während beispielsweise ein Versandhandel oder ein Schreibbüro keinen besonderen Bestimmungen unterliegen, sind etwa für die Gründung eines Gastronomiebetriebes zusätzliche Konzessionen und Erlaubnisse nötig. Erst wenn diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Gewerbeschein ausgestellt werden. Ein Merkblatt mit Angaben darüber, welche Unterlagen, Genehmigungen etc. im einzelnen einzureichen sind, erhält man normalerweise direkt vom Gewerbeamt.

In manchen Bereichen und Branchen sind auch besondere Ausbildungen bzw. andere Nachweise über die nötige Qualifikation erforderlich. So gibt es etwa im Bereich des Handwerks bei bestimmten Gewerken den Meisterzwang. Das bedeutet: Das Gewerbeamt darf eine Existenzgründung in dieser Branche nur genehmigen, wenn der Firmengründer einen Meistertitel vorweisen kann oder einen entsprechend qualifizierten Meister als Mitarbeiter beschäftigt. Wer beispielsweise als Immobilienmakler oder Kreditvermittler arbeiten möchte, braucht nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls spezielle Genehmigungen. Unter anderem müssen Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie häufig ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, prüft das Gewerbeamt.

Wer sich selbstständig macht, der sollte die Anmeldung bei der zuständigen Behörde am besten sofort vornehmen, Zwar kann die Anzeige beim Gewerbeamt auch noch einige Wochen oder Monate rückwirkend erfolgen, nach einer gewissen Zeit riskiert man jedoch eine Strafzahlung.