Bestattungsvorsorge

Das Thema Bestattungvorsorge sollte nicht unausgesprochen bleiben

Vielen Menschen fällt es schwer über den letzten Willen zu sprechen. Um sich in der schweren Zeit abzusichern, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden.

 

Man sollte sich früh mit dem Thema Bestattungsvorsorge beschäftigen. Viele Menschen schieben das leidige Thema ewig vor sich hin oder trauen sich nicht, es anzusprechen. Dabei sollte man bedenken, dass die Verwandten im Falle eines Trauerfalls ganz allein mit allen Entscheidungen da stehen. Oft fehlt den Angehörigen dann auch die Kraft sich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen. Durch eine durchdachte Vorsorge kann ihnen einiges abgenommen werden. Weil es kein Sterbegeld mehr gibt entstehen enorme Kosten durch eine Bestattung, die im Vorfeld abgesichert werden sollten. Dafür gibt es unzählige Anbieter, die eine Reihe von Zusatzversicherungen für ältere Menschen anbieten. Zum Beispiel werden private Versicherungen für das Sterbegeld, Lebensversicherungen im Alter oder Rückholungsversicherung für den Sterbefall im Ausland empfohlen. Man findet dafür zum Beispiel bei guten Bestattungshäusern Rat.

Ferner sollten wichtige Dokumente, wie Familienstammbuch oder standesamtliche Heiratsurkunde, standesamtliche Geburtsurkunde, Versicherungsverträge und Policen, Testament, Vollmachten von Banken oder der Post sowie der Bestattungsvorsorge-Rahmenvertrag mit den dazugehörigen Vollmachten und sonstige wichtige Unterlagen und Dokumente an einem Ort verwart werden, der für die Hinterbliebenen zugänglich ist.

In einem diskreten Gespräch mit einem vertrauten Verwandten oder einem Bestattungsunternehmen sollte alle Einzelheiten geklärt werden, wie die eigentliche Bestattung aussehen soll. So werden die Verwandten im Sterbefall wissen, dass der Ablauf der Beerdigung nach dem Willen des Verstorbenen abläuft. Um Streitigkeiten nach dem Tod zu vermeiden, sollte man unbedingt ein Testament anlegen. Entwürft man es allein, muss das Schriftstück per Hand und mit Unterschrift verfasst sein.

Diese Art von Testament muss von beiden Ehepartnern unterschrieben werden. Sicher ist die Möglichkeit den letzten Willen beim Notar zu hinterlegen. Dort wird es bis zum Tod verwart und danach geöffnet. Die Kosten dafür sind relativ gering. Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Es steht jedem frei, zu bestimmen, wer das Erbe später bekommen soll. Bis auf den Pflichtanteil können gesetzliche Erbfolgen widerrufen oder Personen enterbt werden. Auch junge Paare sollte sich mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen, um im Falle eines Verscheidens, abgesichert zu sein.