Chefarztbehandlung

wie jeder die Chefarztbehandlung erhalten kann

Auch Kassenpatienten können eine Chefarztbehandlung erhalten. Hier erfahren Sie, welche konkreten Möglichkeiten zur Regelung der Kosten existieren.

 

Die meisten Leute haben schon einmal davon gehört, dass man bei Einlieferung in ein Krankenhaus nicht automatisch von einem Chefarzt behandelt wird. In den meisten Fällen erfolgt die Behandlung durch so genannte Assistenzärzte. Logischerweise verrichten diese Ärzte ebenfalls eine gute Arbeit, weshalb man in Normalfall bestens betreut ist. Allerdings gibt es einige Patienten, die es vorzuziehen, vom jeweiligen Chefarzt behandelt zu werden beziehungsweise eine so genannte Chefarztbehandlung zu erhalten.

Mittlerweile hat es sich herumgesprochen, dass diese Art von Behandlung für den Kassenpatienten nicht erhältlich ist – zumindest haben die Patienten keinen Anspruch darauf. Allerdings bedeutet dies noch lange nicht, dass eine Behandlung durch den Chefarzt nicht möglich ist. Letzten Endes kann sich jeder Patient vom zuständigen Chefarzt behandeln lasse. Übrigens finden sich auch in den Reihen der privaten Krankenversicherung sehr viele Versicherungsnehmer wieder, die sich aufgrund ihrer Tarifwahl nicht in der Lage befinden, eine Chefarztbehandlung in Anspruch zu nehmen.

Sofern man eine Behandlung durch den Chefarzt wünscht, muss man im Grunde genommen nur darauf hinweisen. Es ist durchaus möglich, diese Leistung zu erhalten. Sofern die Kosten von der Krankenversicherung für derartige Behandlungen nicht getragen werden, ist es ebenso so, dass es diese aus eigener Tasche aufzubringen gilt. Selbstverständlich ist es nicht so, dass diese in voller Höhe vom Patienten zu tragen sind. Stattdessen werden vom Versicherer die Kosten für eine normale Behandlung beziehungsweise für eine Behandlung durch Assistenzärzte übernommen. Der Aufpreis beziehungsweise die zusätzlichen Kosten, die durch die Chefarztbehandlung entstehen, sind vom Patienten aus eigener Tasche zu entrichten. Übrigens kann auf diese Weise auch verfahren werden, wenn man eine bessere Unterbringung, beispielsweise in Zweibett- oder Einbettzimmern wünscht.

Wer die Kosten für entsprechende Leistungen nicht selbst tragen möchte, muss einen entsprechenden Versicherungsschutz erlangen. Innerhalb der privaten Krankenversicherung gilt es einen entsprechenden Tarif zu wählen, der diese Listungen beinhaltet. Kassenpatienten haben oftmals die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz durch eine private Krankenzusatzversicherung zu erweitern, wodurch ihnen die Chefarztbehandlung ebenfalls zugänglich wird.