Kameraversicherung

Eine Kameraversicherung kann sich schnell bezahlt machen

Mit einer Kameraversicherung kann der Kamera nichts passieren. Im Schadensfall zahlen auch private Hapftlichtversicherungen oder die Hausratversicherung.

 

Für viele Fotografen der schlimmste Alptraum: Man macht unabsichtlich eine falsche Bewegung, streift dabei die eigene Kamera und das gute Stück fällt zu Boden. Im Normalfall überlebt keine Fotokamera solch einen Sturz - Mechanik und Objektive können so einem starken Aufprall nicht standhalten und gehen zu Bruch. Natürlich ist das gute Stück nach einem Missgeschick, wie dem geschilderten nicht mehr zu gebrauchen und reif für die Entsorgung. Nach so einem Schadensfall stellt sich schnell die Frage, ob es die Möglichkeit gibt, dass eine Versicherung den Schaden übernimmt. Grundsätzlich kann die Frage jedoch nicht pauschal bejaht werden, denn zum einen hängt es davon ab, wie die Umstände waren, die zur Zerstörung der Kamera geführt haben, zum anderen ob eine Kameraversicherung abgeschlossen wurde.

Sollte man eine Kameraversicherung abgeschlossen haben, so ist im Versicherungsvertrag zu überprüfen, welche Art von Schadensfall von der Versicherung abgedeckt ist. Im Normalfall kann man allerdings davon ausgehen, dass Schäden wie zum Beispiel Beschädigungen, Zerstörungen oder Diebstahl vom Versicherungsgeber übernommen werden. Im Fall einer Beschädigung oder Zerstörung der Kamera ist zu überprüfen, ob der entstandene Schaden grundsätzlich beglichen wird, oder nur unter der Voraussetzung, dass der Schaden von einer dritten Person verursacht wurde. Denn leider ist es so, dass einige Versicherungen keine Zahlungen leisten, sollte man den Schadensfall selbst herbeigeführt haben.

Sollte man keine Kameraversicherung abgeschlossen haben, so ist das aber noch kein Grund zur Verzweifelung. Wurde der Schaden beispielsweise von einer dritten Person herbeigeführt, so muss dessen private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Sollte diese Person nicht versichert sein, so übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten – sofern eine so genannte Ausfalldeckung im Versicherungsvertrag vereinbart wurde und der Schadenswert einen gewissen Mindestbetrag überschreitet. Sollte man selbst auch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, so bleibt nur noch zu hoffen, dass die Kamera über die Hausratversicherung mit abgesichert war. Ansonsten wird man auf seinen Kosten sitzen bleiben, und sich vermutlich noch Jahre später darüber ärgern, dass man nicht ausreichend versichert war.