Schutzbrief

Der Schutzbrief - sinnvoller Zusatz für die Kfz-Versicherung

Der Schutzbrief wird von den Versicherern in Verbindung mit der Kfz-Versicherung angeboten. Er bietet kostenfreie Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne.

 

Der Schutzbrief kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften in Deutschland in eine Kfz-Haftpflicht- oder eine Kasko-/Fahrzeugversicherung eingeschlossen werden, wobei meist nur ein geringer Aufpreis verlangt wird. Der Schutzbrief ist als ein Produkt aus dem Kraftfahrzeug-Versicherungswesens. Sinn und Aufgabe eines Schutzbriefs ist, dass dem versicherten Fahrzeug und dessen Führer bei einer Panne oder einem Verkehrsunfall kostenlos geholfen wird.

Es gibt keine einheitlichen Vorgaben, welche Leistungen und in welchem Umfang diese in einem Schutzbrief vorhanden sein müssen. Allerdings sind die Leistungen eines Schutzbriefs von unterschiedlichen Anbietern meist in den Grundleistungen gleich. Man sollte jedoch auf die detaillierte Beschreibung der einzelnen versicherten Punkte achten, da diese sich häufig von Versicherer zu Versicherer deutlich unterscheiden. Folgende Leistungen sind meist in einem Schutzbrief enthalten: - Bei einer Panne wird das Fahrzeug am Pannenort repariert. - Sollte das versicherte Fahrzeug nicht am Pannen- oder Unfallort repariert werden können, wird es kostenfrei in die nächste Werkstatt transportiert. - Das Fahrzeug wird kostenlos geborgen, beispielsweise wird es aus einem Graben wieder auf die Fahrbahn gehoben. - Die Kosten für den Transport der Insassen des versicherten Fahrzeugs zum Zielort, zum Bespiel zum Ferienort, und nach erfolgter Reparatur wieder zurück zum Fahrzeug, werden übernommen. - Wenn das versicherte Fahrzeug im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, wird es meist zurück nach Detschland transportiert. - Wenn das Fahrzeug im Ausland ein bestimmtes Ersatzteil benötigt, das in diesem Land bzw. an die Ort aber nicht erhältlich ist, kümmert sich der Versicherer um die Beschaffung des Ersatzteils. - Sollte der eigentliche Fahrer des versicherten Fahrzeugs krank oder verletzt sein und das Fahrzeug ist noch fahrbereit, kümmert sich die Versicherungsgesellschaft um einen Ersatzfahrer. - Der Versicherer trägt auch die Hotelkosten für alle Fahrzeuginsassen, solange bis das Fahrzeug wieder betriebsbereit ist.

Es gibt jedoch auch einige sogenannte Ausschlüsse, das heißt nicht oder nur teilweise versicherte Fälle: - Wenn das versicherte Fahrzeug in der Nähe des eigenen Wohnorts in einen Unfall verwickelt ist, stellen die meisten Versicherer keinen Mietwagen. Dies trifft auch dann zu, wenn das Fahrzeug noch selbt in die Werkstatt gefahren werden konnte, d.h. wenn das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden musste. - Der Schutzbrief haftet nicht, wenn die Schlüssel im Auto vergessen werden und dann das Auto dann gestohlen wird.