Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht gilt für alle Firmen und Freiberufler

Betriebshaftpflicht muss man unbedingt mit einer Versicherung absichern. Dadurch werden die Kosten für Sachschäden, Personenschäden,oder Anwälte gedeckt.

 

Die Betriebshaftpflicht bezieht sich auf die Risiken von Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler. Es besteht auch eine gesetzliche Pflicht für eine Versicherung als Deckungsvorsorge. Dabei sind praktisch alle Angestellten und Mitarbeiter versichert. Damit sind aber nicht die Ansprüche des Unternehmens gegen Mitversicherte gedeckt. Für Arbeitsunfälle wird eine gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen und damit die Personenschäden gedeckt. Es spielt dabei keine Rolle, ob es Ansprüche gegen Arbeitgeber oder Kollegen gibt. Andere Schäden werden oft über besondere Vereinbarungen reguliert.

Die Betriebshaftpflicht von Freiberuflern oder kleineren Firmen beschränkt sich meistens auf die eigene Person und schließt eine Haftung eines Vertreters aus. Diese Personen müssen dann selbst für ihre Absicherung sorgen. Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, wird der Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen auf Schadenersatz freigestellt. Diese Ansprüche werden zuerst geprüft und unbegründete Ansprüche abgewehrt. Die Kosten trägt immer der Versicherer, auch wenn es um Rechtschutz geht.

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist bei den meisten Firmen gesetzlich vorgeschrieben. Es werden jedoch nur die Schäden von Dritten ersetzt, jedoch nicht von dem Versicherungsnehmer selbst. Wenn durch eine Aufrechnung die Schadenersatzforderung erloschen ist, kann auch eine Leistung an den Versicherungsnehmer erfolgen. Dazu kommt aber meistens nur in der Bauwirtschaft über Verrechnungen.

Bei einer Betriebshaftpflicht fallen unter Versicherungsschutz nur Rechtsverhältnisse, die bei Vertragsabschluss angegeben wurden. Dabei wird der Grundsatz der Spezialität verwendet. Das hat eine besondere Bedeutung, weil sich oft Fälle ergeben, wo die Risiken nicht bei Abschluss erkannt worden sind und dadurch kein Schadenersatzanspruch besteht. Diese Risiken bedürfen einer abschließenden Einbeziehung. Wenn sich der Verantwortliche nicht sicher ist, kann er jederzeit bei seiner Gesellschaft, Vertreter oder Makler nachfragen.

Die Betriebshaftpflicht bezieht sich auch auf Ausland, jedoch müssen solche Fälle in einem Versicherungsvertrag extra behandelt werden. Die Gesetzgeber haben viele Regelungen zugunsten der Versicherungsnehmer abgeändert. Für eine Qualitätssicherung wird die Haftpflicht auf den Zulieferer zurückverlagert. Auch für solche Ansprüche ist eine Versicherung möglich, jedoch kann hier nur professionelle Auskunft Sicherheit bieten.