Hausratversicherung

Die Hausratversicherung in der Wohngemeinschaft

13.12.11

In einer WG wird ja viel geteilt. Vorsicht ist allerdings bei einer Hausratversicherung geboten, da nicht immer alle Bewohner des Hauses oder der Wohnung automatisch mitversichert sind.

 
Vorab gut informiert ist schon die halbe Miete © panthermedia.net/Jan SkwaraVorab gut informiert ist schon die halbe Miete

Dabei kommt es in erster Linie auf das Mietverhältnis an. Untermieter sind im Versicherungsschutz in manchen Fällen nämlich ausgeklammert. Dieses Wissen ist natürlich heute umso wichtiger, da in Städten wie München oder Hamburg, wo Wohnraum Mangelware und der Mietspiegel vergleichsweise hoch sind, Wohngemeinschaften an der Tagesordnung stehen.

Was man wissen sollte

Während die klassische Wohngemeinschaft vor einigen Dekaden noch eine eher alternative Anmutung hatte, verfolgen heutzutage Mitglieder aller Gesellschaftsschichten und Altersklassen dieses Wohnkonzept. Die meisten Menschen wissen dabei aber gar nicht so genau, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht. Wichtig für alle Bewohner ist die sogenannte Hausratversicherung, die Schäden abdeckt, die zum Beispiel durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder auslaufendes Leitungswasser entstehen. Dabei sind zuerst einmal alle sich in der Wohnung befindenden Gegenstände versichert.

Nicht ganz einfache Regelungen

Allerdings gilt das leider nicht für den Hausrat von Mietern und Untermietern des Versicherungsnehmers, es sei denn, selbiger wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen. Doch was genau bedeutet das für die Wohngemeinschaften? Im Prinzip ist es ganz einfach: Unterschreibt nur ein Mitglied den Mietvertrag, besteht nur zwischen diesem Mieter und dem Vermieter eine vertragliche Verpflichtung. Die anderen WG-Mitglieder sind lediglich Untermieter und damit ausschließlich Vertragspartner des Hauptmieters. Somit würde in diesem Fallbeispiel die Hausratversicherung des Hauptmieters den Untermietern nichts nutzen. Sie sollten in diesem Fall eine eigene Versicherung abschließen - das ist auf jeden Fall die sicherste Variante.

Eine Ausnahme gibt es allerdings doch: Hat der Hauptmieter die Zimmer nämlich möbliert vermietet, wären die Möbel ja auch mitversichert. Wenn aber alle WG-Bewohner den Mietvertrag unterschreiben, wären sie allesamt Hauptmieter. Der Nachteil dabei: Bei Aus- oder Einzug muss der Vertrag geändert werden und in bestimmten Fällen bleibt die Frage nach der Verantwortung strittig. Weitere Informationen zum Thema Hausratversicherung gibt es auf www.hausrat-info24.de.

Der kurzzeitige Schutz

In Städten wie Hamburg ist auch das temporäre Mietverhältnis mittlerweile zur normalsten Sache der Welt geworden. Für einen kurzen Aufenthalt - darunter verstehen die meisten Anbieter einige wenige Monate - bieten viele Versicherer Schutz auch außerhalb des Hauptwohnsitzes.

Das kann zum Beispiel auch für einen zeitlich begrenzten Zweitwohnsitz gelten, den man nur für die Zeit eines Lehrganges braucht. Die maximale Deckung dieser besonderen Versicherung liegt in den meisten Fällen bei etwa 10 000 Euro. Für Azubis und Studenten werden besondere Konditionen angeboten. Sie sind fast immer über die Eltern versichert. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

   

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