Führerscheinentzug

Den Führerscheinentzug sollten Sie dringend vermeiden

Mit einem Führerscheinentzug gehen nicht nur Unannehmlichkeiten einher, sondern auch eine Geldstrafe. Und: Führerscheinentzug ist nicht gleich Fahrverbot.

 

Ist der ‚Lappen’, also der Führerschein, erst einmal weg, merkt man oft erst, wie umständlich der Alltag ist, so ganz ohne Auto. Die Getränkekisten lassen sich mit dem Fahrrad nicht so leicht transportieren, der Weg zur Arbeit dauert mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auch länger und wer noch spät in der Nacht unterwegs ist, kommt mit dem Auto meist ebenfalls schneller von A nach B als mit den Nachtlinien.

Allerdings ist es ein großer Unterschied, ob der Führerschein wegen eines Fahrverbots kassiert wurde, oder ob ein Führerscheinentzug der Grund ist. Ein Fahrverbot wird meist für mehrere Wochen ausgesprochen. Wer z.B. erheblich zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, dem wird nach ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, versehen mit der Aufforderung auf der Polizeidienststelle den Führerschein für einen vorgegebenen Zeitraum abzugeben. Ist diese Zeit verstrichen, kann der Führerschein wieder abgeholt werden.

Beim Führerscheinentzug läuft das Ganze etwas anders ab. Wird jemand z.B. mit überhöhtem Alkoholgehalt im Blut erwischt, kommt es meist zum vorläufigen Führerscheinentzug vor Ort. Da die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall Anklage gegen den Trunkenheitsfahrer erhebt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Hier wird der Führerscheinentzug in der Regel bestätigt und der Zeitpunkt bestimmt, ab dem der Angeklagte frühestens einen neuen Führerschein beantragen darf. Dies können sechs Monate sein, aber auch mehrere Jahre. Außerdem bekommt man eine Geldstrafe aufgebrummt. Diese liegt bei Ersttätern in der Regel immer unter der Grenze von 91 Tagessätzen. Dies ist wichtig, denn wer mit mindestens 91 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als vorbestraft. Bei Wiederholungstätern sind die Richter dann meist nicht mehr so gnädig, eine Vorstrafe kann das Resultat sein.

Und wie bekommt man wieder einen Führerschein, wenn die vom Gericht ausgesprochene Frist vorbei ist? Zuerst muss beim Landratsamt ein Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins gestellt werden. Bei wem es, um beim Beispiel zu bleiben, wegen Trunkenheit zu einem Führerscheinentzug gekommen ist, der muss unter Umständen nachweisen, dass er mittlerweile verantwortungsbewusst mit Alkohol umgeht. Dies wird in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ermittelt. Und danach geht’s noch mal zur Fahrschule. Theorie und Praxis müssen erneut absolviert und die Prüfungen bestanden werden. Selbstredend, dass dadurch wieder Kosten entstehen. Ist das alles überstanden, wird ein neuer Führerschein ausgestellt und ausgehändigt.