Gewerbemietvertrag

Informationen zum Thema Gewerbemietvertrag

Vorsicht beim Gewerbemietvertrag - vor der Unterschrift gibt es viele rechtliche Einzelheiten wie Mietdauer und Kündigungsschutz zu beachten.

 

Mitverträge aus dem gewerblichen Bereich sind mit Mietverträgen aus dem privaten Bereich nicht zu vergleichen. Besonders Jungunternehmer oder Unternehmensgründer sind meist erst einmal überrascht, wenn sie den ersten Gewerbemietvertrag vor sich liegen haben. Dieser Artikel soll aufzeigen, wodurch sich gewerbliche Mietverträge von den bekannten Mietverträgen aus dem Wohnungsbereich unterscheiden und welcher Vertragspunkte vor der Unterschrift unbedingt beachtet werden sollten.

Gewerbeflächen, die zur Vermietung angeboten werden – ganz egal ob es sich dabei um Lagerflächen, Handelsflächen oder Büroräume handelt – werden fast ausschließlich von Investoren angeboten, die mit einer ganz anderen Professionalität am Markt auftreten, als es Vermieter von Wohnungen tun. Bereits bei der Suche nach geeigneten Flächen für sein Geschäft, wird man schnell feststellen, dass Gewerbemieten deutlich höher sind als die typischen Mieten im Wohnungsbereich. Das ist darauf zurückzuführen, dass im Gewerbebereich viele Investoren und finanzstarke Kapitalanleger tätig sind, die alle eine Mindestrendite erzielen möchten oder sogar müssen.

Die Investoren sind auch daran interessiert, ihre Mieter möglichst lang an das Objekt zu binden – so kurze Kündigungsfristen wie sie im privaten Bereich vorzufinden sind gibt es nicht. Standardmäßig beträgt die Mietdauer, die im Gewerbemietvertrag festgehalten wird fünf Jahre. Wer den Vertrag vorzeitig beenden möchte kann das zwar meistens tun, wird jedoch sämtliche noch ausstehende Mieten im Voraus begleichen müssen.

Während ein typischer Wohnungsmietvertrag ca. ein oder zwei Seiten umfasst, so umfasst ein Gewerbemietvertrag gleich einmal 20 oder mehr Seiten. Im Vertrag werden sämtliche relevanten Themen und Bedingungen festgehalten, die in irgendeinem Bezug zum Mietobjekt stehen. Auf die wichtigsten Punkte soll kurz eingegangen werden. Als Mieter sollte man unbedingt darauf achten, dass im Gewerbemietvertrag nicht nur die Höhe der Mieten festgehalten werden sondern auch die zukünftigen Mietsteigerungen – denn meistens werden Gewerbemieten jährlich angepasst beziehungsweise erhöht.

Um sich hier gegen große Erhöhungsschritte abzusichern sollten die Mietanpassungen auf jeden Fall festgehalten sein. Gleiches gilt für die Nebenkosten-Pauschale die unter anderem die Kosten für die Gebäudereinigung enthält. Im internationalen Immobiliengeschäft ist auch unbedingt zu beachten, welches Recht dem Gewerbemietvertrag zu Grund gelegt wird. Gerade bei der Vermietung von großen und teuren Flächen ist es unumgänglich, dass man die Verträge von einem erfahrenen Immobilienanwalt überprüfen lässt.