Kinderinvaliditätsversicherung

Die Kinderinvaliditätsversicherung macht einfach Sinn

Eine Kinderinvaliditätsversicherung hilft dem Kind im Falle eines schweren Unfalls weiter für den Alltag und nimmt den Eltern etwas von ihren Sorgen ab.

 

Die Kinderinvaliditätsversicherung har im Prinzip die gleiche Basis wie eine Invaliditätsversicherung für Erwachsene. Die Zukunft soll abgesichert sein und Eltern wollen auch sicher sein, dass für die Kinder in der Not gesorgt wird und sie abgesichert sind.

Zu den kostbarsten Gütern gehören heute schon Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Aber wie schnell ist die Gesundheit ruiniert und die Arbeitskraft dahin. Das gilt leider nicht nur für Erwachsene. Gerade Kinder passen beim Spielen nicht auf. An einem Tag klettern sie auf einen fünf Meter hohen Baum und fallen herunter, ohne dass etwas passiert, am nächsten Tag fallen sie vom hüfthohen Klettergerüst und brechen sich dabei den Arm.

Nur leider geht es nicht immer so glimpflich ab, es kann auch bei Kindern zur Invalidität kommen und keine Versicherung auf der Welt kann vor dem Unfall schützen. Aber zumindest kann eine Kinderinvaliditätsversicherung dafür sorgen, dass im Fall der Fälle wenigstens ausreichend Geld vorhanden ist, um die Folgen finanziell abwickeln zu können. Nicht selten sind bleibende Schäden oder eine verminderte Berufschance die Folge eines Spielunfalls, was noch zusätzlich tragisch werden kann, weil der Gesetzgeber in einem solchen Fall allenfalls unzureichend schützt.

Versicherter ist das in der Police genannte Kind, Der Versicherungsschutz der Kinderinvaliditätsversicherung gilt im Allgemeinen weltweit. Versichert wird je nach Gesellschaft gegen Unfälle, Kinder- und Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Keuchhusten, spinale Kinderlähmung, Masern, Mumps, Pocken/Windpocken, Röteln, Scharlach. Unter einem Unfall wird ein plötzliches, von außen auf den Körper des Kindes einwirkendes Ereignis, durch das die betroffene Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Versicherbar sind Kinder manchmal von Geburt an, manchmal ab dem ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, der Versicherungsschutz beginnt normalerweise mit Zahlung der ersten Beitragsrate bzw. zu dem angegebenen Zeitpunkt in der Police. Die Kinderindividualitätsversicherung endet normalerweise mit Vollendung des 18. Lebensjahres, kann aber unter Umständen umgewandelt werden. Der Unterschied zur normalen Unfallversicherung besteht darin, dass nicht nur Unfallfolgen abgesichert werden, sondern auch Behinderungen durch Krankheiten. Eine Unfallversicherung würde einmal eine größere Summe im Ernstfall auszahlen, nur würde auch die maximal mögliche Auszahlungssumme von 160000 Euro nicht für einen lebenslangen Schaden ausreichen. Bei der Kinderinvaliditätsversicherung ist unter Umständen eine Einmalzahlung in Kombination mit einer Rente möglich.