Selbständigkeit

Start in die Selbstständigkeit und selbst Geld verdienen

Eine Selbstständigkeit bietet gute Chancen um eigenes Geld verdienen zu können allerdings sollten vor dem Start einige Punkte beachtet werden.

 

In Deutschland gibt es zur Zeit über vier Millionen Arbeitslose und trotz des kleinen Aufschwungs wird sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt kurzfristig nicht ändern. Aufgrund dieser wenig erfreulichen Aussichten wagen immer mehr Arbeitslose den Sprung in das kalte Nass der Selbstständigkeit um darüber ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Wer in die Selbstständigkeit starten möchte der hat heute die Möglichkeit einen staatlichen Existenzgründerzuschuss zu beantragen. Der neue Gründungszuschuss hat den bisherigen Ich AG Zuschuss Ende Juli ersetzt und können alle Arbeitslose beantragen die derzeit das Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchten. Wer das Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommt der kann nur das Einstiegsgeld beantragen. Bevor der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragt wird ist es empfehlenswert ein Existenzgründerseminar zu besuchen.

Das Existenzgründerseminar gibt einen guten Einblick in die bevorstehende Selbstständigkeit und allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Wer nach dem Existenzgründerseminar noch immer sicher ist sich selbstständig zu machen der sollte danach einen Buchhaltungskurs besuchen. Im Buchhaltungskurs werden die Grundkenntnisse der einfachen oder doppelten Buchhaltung gelehrt und kann mit den erlernten Kenntnissen dann die Buchhaltung seiner künftigen Firma selbst durchführen.

Damit ein Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld von der Arbeitsagentur überhaupt bewilligt wird, muss ein Businessplan erstellt und mit der Bestätigung der Tragfähigkeit durch eine anerkannte Stelle wie der IHK der Behörde vorgelegt werden. Sollte die Arbeitsagentur nach einer eingehenden Prüfung des Businessplans grünes Licht geben wird der Gründungszuschuss fünfzehn Monate lang gezahlt.

Der Gründungszuschuss besteht aus einem Festbetrag von dreihundert Euro pro Monat plus dem aktuellen Arbeitslosengeld I, wird neun Monate gezahlt und als Grundförderung bezeichnet. Mit dem Festbetrag werden die monatlichen Sozialabgaben also der Krankenkassen-, und Rentenbeitrag bezahlt. Nach Ablauf der Grundförderung entscheidet der zuständige Fallmanager der örtlichen Arbeitsagentur ob der Selbstständige weitere sechs Monate den Festbetrag bekommt also die sogenannte Aufbauförderung erhält.

Bei der Aufbauförderung wird nur der monatliche Festbetrag aber nicht mehr das Arbeitslosengeld I überwiesen. Es dauert etwa zwei bis drei Jahre ehe sich eine Selbstständigkeit trägt und mit den Einnahmen zumindest die monatlichen Kosten gedeckt und ein kleiner Gewinn erzielt wird.