Unterhalt

Unterhalt stellt den Lebensbedarf eines Menschen sicher

Die Höhe vom Unterhalt kann per Vertrag oder vom Gesetz vorgeschrieben sein. In Deutschland ist der Unterhalt vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschrieben.

 

Bei der Festsetzung des Unterhalts sind aber auch die von den einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die sich von Oberlandesgericht zu Oberlandesgericht im Detail durchaus unterscheiden können, ausschlaggebend. Manche Paare schließen so genannte Eheverträge, um im Fall einer Scheidung gewisse Dinge im Vorfeld geregelt zu haben. Doch nicht alles, was in einem Ehevertrag festgelegt wird, hat vor Gericht auch Bestand. Im Bereich Familienunterhalt wird geregelt, dass beide Partner zum Überleben der Familie beitragen. Dabei erfüllt der Partner, der sich um den Haushalt kümmert, zum Teil schon allein dadurch seine Pflicht.

Nach einer Scheidung sollen die Ehepartner den durch die Ehe geprägten Lebensstandard aufrecht erhalten können. Unterschieden wird hierbei jedoch zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Der nacheheliche Unterhalt kann unter den Lebensstandard, der sich aus der Ehe ergeben hat, gesetzt werden. Auf ihn darf man verzichten, wenn dadurch nicht betreuungspflichtige Kinder einen Nachteil erleiden oder die Sozialhilfebedürftigkeit erreicht wird. Auf den Trennungsunterhalt kann jedoch auch mit einem notariellen Vertrag für die Zukunft nicht verzichtet werden.

Zur Zahlung von Unterhalt wird zumeist der Partner verpflichtet, der über mehr Geld verfügt und nicht die Kinder in seinem Haushalt betreut. Auch Eltern nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt zahlen. Dieser wird für die Zeit gezahlt, in der die Mutter bedingt durch die Schwangerschaft nicht arbeiten gehen kann. In der Regel endet die Zahlung dieser Form des Unterhalts nach drei Jahren. Da das Kind dann in den Kindergarten gehen kann, ist die Mutter befähigt, zumindest einer stundenweisen Beschäftigung nachzugehen und somit selbst für den Unterhalt des Kindes aufzukommen.

Der Unterhalt an sich wird meist dann Thema, wenn sich Ehepaare trennen oder scheiden lassen. Neben dem Unterhalt für den Partner, steht hierbei jedoch die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern im Vordergrund. Der Unterhalt für Kinder wird zumeist als Barunterhalt bezeichnet und ist in der Düsseldorfer Tabelle festgeschrieben. Dem Partner, der zum Zahlen von Unterhalt verpflichtet ist, steht jedoch ein Mindestbetrag zu, der nicht unterschritten werden darf. Wer sich mit dem Thema Scheidung konfrontiert sieht, kann sich im Internet auf vielen Seiten über das Thema Unterhalt informieren.