Scheidung

Bei einer Scheidung müssen Sie viel beachten

Ist das Trennungsjahr abgelaufen, kann eine Scheidung beantragt werden. Außerdem müssen Angelegenheiten wie Unterhalt und Sorgerecht geklärt werden.

 

Auch wenn man sich noch so sehr am Tag der Hochzeit versprochen hat, ewig zusammenzubleiben, kommt es doch gar nicht so selten vor, dass eine Ehe dann doch in einer Scheidung endet. Eine Scheidung ist nie eine angenehme Angelegenheit und gerade für Kinder kann die Scheidung der Eltern belastend sein. Doch es gibt auch ausgesprochen harmonisch ablaufende Scheidungen, wenn sich die Ehegatten einvernehmlich trennen. Wie läuft nun eine Scheidung genau ab? Einer der beiden Ehepartner muss einen Antrag auf Scheidung der Ehe stellen. Ein solcher Antrag muss durch einen Anwalt gestellt werden. Um diesen Antrag jedoch stellen zu können, müssen erst ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die Ehe von mindestens einem Ehepartner als gescheitert angesehen werden.

Zum anderen muss zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags das so genannte Trennungsjahr bereits abgelaufen sein. Im Trennungsjahr müssen die Ehepartner eine strikte Trennung von Tisch und Bett einhalten. Das heißt nicht, dass die Gatten dann nicht unter einem gemeinsamen Dach leben dürfen. Auch wenn es nicht immer angenehm ist, mit dem Ex in einer Wohnung oder einem Haus weiterhin zusammenzuleben, so kann doch zum Beispiel eine schwierige Wohnungsmarktsituation eben genau dazu führen. Entscheidend ist nur, dass die Ehepartner sich getrennt versorgen und auch nicht im gleichen Bett schlafen.

Mit einer Scheidung gehen je nach Situation noch Folgeangelegenheiten einher. Das betrifft den Versorgungsausgleich, bei dem zum Beispiel Rentenansprüche ausgeglichen werden müssen. In erster Linie ist hier aber der Unterhalt für den Ehepartner zu nennen. Haben die Ehepartner gemeinsame Kinder sind natürlich auch der Kindesunterhalt und das Sorgerecht zu klären. Gerade was Unterhalt und Sorgerecht angeht, kommt es immer wieder zu Streitereien.

Wurde früher das Sorgerecht in der Regel der Mutter zugesprochen, ist man heutzutage dazu übergegangen, ein gemeinschaftliches Sorgerecht auszusprechen, bei dem sich Vater und Mutter zu jeweils festen Zeiten um die Kinder kümmern. Und wenn es einen Ehevertrag gibt? Ein Ehevertrag kann sowohl vor, als auch während der Ehe geschlossen werden. Besteht ein Ehevertrag, dann ist darin meist gerade die Unterhaltsfrage geklärt. Auf Grundlage dieser Vereinbarungen im Ehevertrag wird der Unterhalt dann bei einer Scheidung geregelt.