Inverssuche

Inverssuche – gibt es denn heute gar keine Geheimnisse mehr?

Da steht sie nun, die Telefonnummer auf dem Telefondisplay. Aber wer kann das gewesen sein? Niemand meldet sich dort. Da hilft nur noch die Inverssuche.

 

Wie lange gibt es schon die Telefonauskunft? Wenn man mit Namen und nach Möglichkeit noch mit Adresse eine Telefonnummer herausfinden wollte, war dies eigentlich kein Problem. Wollte man aber mit einer Telefonnummer den Namen oder gar die Adresse eines Anschlussinhabers herausfinden, wurde man freundlich aber bestimmt abgewiesen. Schließlich galt ja auch ein strenger Datenschutz. Seit Ende 2004 ist das jetzt anders. Jetzt ist es auch offiziell möglich, den Teilnehmer zur Telefonnummer zu suchen und zu finden. Das ganze nennt sich Inverssuche, was soviel wie Rück-wärtssuche bedeutet. Geregelt wird diese Suche mit ihren Voraus-setzungen in § 105 Telekommunikationsgesetz.

Telefonkunden, die erst gar nicht im Telefonbuch vermerkt sind, haben mit der Inverssuche nichts zu tun, ihre Telefonnummer lässt sich so nicht rückverfolgen. Steht der Telefonkunde aller-dings im Telefonbuch und gar noch in der Auskunft vermerkt, lässt sich die Nummer theoretisch jederzeit zurückverfolgen.

Im Zeitalter des Computers gibt es natürlich die Möglichkeit, einen zur Telefonnummer passenden Namen nebst Anschrift zu finden, ohne die Auskunft zu bemühen. Die Auskunft kostet schließlich auch Geld, je länger es dauert, um so teurer ist es. Hat man doch viele Abfragen ist es unter Umständen günstiger, ein entsprechendes Computerprogramm mit Upgrades zu kaufen. Je nach dem zahlt sich eine solche CD nach einiger Zeit aus.

Allerdings warnen einige Verbraucherzentralen vor der Inverssuche. Hat man z. B. eine Kleinanzeige im örtlichen Werbespiegel oder Tagesblatt gesetzt, können zwielichtige Elemente mit dieser Suchform die zur teuren Stereoanlage oder dem edlen Auto gehörende Adresse ausfindig machen und dann evtl. zuschlagen. Da gilt es vorzubeugen, aber der Telefonkunde muss selbst aktiv werden.

Will man nun nicht mit der Inverssuche gefunden werden, widerspricht man einfach mit einem formlosen Brief oder Fax bei der Telekom. Solange die Mindestangaben enthalten sind wie die vollständige Adresse, Kundennummer und Buchungsnummer, ist man das Problem los. Das Ganze geht natürlich auch über die Telefon-Hotline.

Alternative Netzbetreiber verfahren bei diesem Problem anders, sie sperren von vornherein die Datensätze im Festnetz und Mobilfunk. Erst wenn der Kunde es ausdrücklich wünscht, werden seine Daten für die Rückwärtssuche freigegeben. Das ist letztendlich wohl kundenfreundlicher und kommt beiden Seiten entgegen.