Kapitalertragssteuer

die Kapitalertragssteuer wird heute anders berechnet

Anleger zahlen heutzutage keine Kapitalertragssteuer mehr. Stattdessen muss in so gut wie allen Fällen die Abgeltungssteuer abgeführt werden.

 

Das Thema Geldanlage hat in den vergangenen Jahren sehr stark an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Privatpersonen erkennen, dass es sich lohnt, Kapitalanlagen zu tätigen. Das alte Sparbuch hat natürlich längst ausgedient. Stattdessen wird überwiegend in Wertpapiere, vorzugsweise in Fonds investiert. Auf diese Weise befinden sich die Anleger auf lange Sicht in der Lage, attraktive Renditen zu erwirtschaften.

Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass der Staat etwas vom Kuchen abbekommen möchte und deshalb Steuern auf die Einnahmen erhebt. Früher handelte es sich hierbei um die so genannte Kapitalertragsteuer: Einnahmen wie Zinsen mussten entsprechend versteuert werden. Allerdings erfolgt die Versteuerung inzwischen über die Abgeltungssteuer, die sich von der Kapitalerstragsteuer deutlich unterscheidet.

Bei der früheren Besteuerung verhielt es sich so, dass die Höhe der Steuerlast vom gesamten Einkommen abhängig war. Die Kapitalerträge wurden zum persönlichen Steuersatz versteuert: Wer also hohe Renditen erwirtschaftet oder über ein hohes Einkommen verfügt, der musste vergleichsweise viele Steuern abführen, so dass die endgültige Rendite seiner Anlagen deutlich geschmälert wurde.

Ganz anderes verhält es sich bei der Abgeltungssteuer. Hier erfolgt die Besteuerung anhand eines pauschalen Steuersatzes. Somit ist die Steuerbelastung für jeden Anleger gleich. Profitieren können vor allem die Anleger, die über einen vergleichsweise hohen Steuersatz verfügen. Wenn beispielsweise jemand dem Spitzensteuersatz unterliegt, musste er eine sehr hohe Kapitalerstragsteuer entrichten: Dies ist jetzt mit der Abgeltungssteuer ganz anders: Die Steuerlast fällt wesentlich geringer aus. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Anleger, die einem vergleichsweise niedrigen Steuersatz unterliegen, nicht schlechter gestellt sind. Sollte ein Anleger einem niedrigeren Steuersatz unterliegen und ihm aufgrund der Abgeltungssteuer mehr an Steuern abzogen werden, als er eigentlich zahlen müsste, so kann er sich den zu viel bezahlten Betrag vom Finanzamt zurückerstatten lassen.

Im Übrigen ist weder die Kapitalertragsteuer noch die Abgeltungssteuer zu entrichten, wenn die Einnahmen den Freibetrag nicht überschreiten. Wichtig ist nur, dass man die Freibeträge eintragen lässt, damit die Banken die Steuer nicht automatisch abführen.