Mahnverfahren

wie Mahnverfahren und gerichtlicher Mahnbescheid funktioieren

Für Unternehmen lohnt es sich häufig, auf Mahnverfahren und den gerichtlichen Mahnbescheid zu setzen. Somit ist es möglich, an sein Geld zu kommen.

 

Leider kommt es im Alltag immer wieder vor, dass Kunden ihre Rechnungen einfach nicht begleichen möchten. Dies ist für ein Unternehmen sehr ärgerlich, schließlich wird dadurch ein zusätzlicher Arbeitsaufwand verursacht und zudem droht auch noch ein Forderungsausfall. Gleichzeitig geht es vielen Unternehmen, insbesondere kleinen Unternehmen sowie Selbständigen so, dass sie nicht genau wissen, welche konkreten Möglichkeiten bestehen, um an das Geld zu gelangen, das ihnen eigentlich zusteht. Immerhin leben und arbeiten wir in einem Rechtsstaat, weshalb man dazu berechtigt ist, die offenen Forderungen auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

Wenn ein Kunde den Rechnungsbetrag nicht begleicht, muss mindestens einmal gemahnt werden. Es ist wichtig, eine schriftliche Mahnung zu versenden. Wenn entsprechende Versuche erfolglos verlaufen, kann ein Mahnverfahren gestartet werden. In diesem Fall spricht man auch vom gerichtlichen Mahnverfahren oder vom gerichtlichen Mahnbescheid. Dieses steht letzten Endes allen Bürgern und Unternehmen offen, die einen Rechnungsbetrag eintreiben möchten.

Das Prinzip ist relativ einfach: Beim gerichtlichen Mahnbescheid setzt sich ein Mitarbeiter des zuständigen Amtsgerichts mit dem Schuldner in Verbindung. Es wird versucht zu klären, wie es um den Fall bestellt ist beziehungsweise ob die Forderung in der Zwischenzeit beglichen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Schuldner zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Die erste Möglichkeit besteht darin, dass er seinen Verbindlichkeiten nachkommt und die ausstehenden Rechnungsbeträge begleicht. Alternativ kann er die Zahlung verweigern. Sofern die Zahlung verweigert wird, kann der Gläubiger umgehend ein Gerichtsverfahren einleiten und somit den ausstehenden Rechnungsbetrag einklagen.

In der Praxis funktioniert das Mahnverfahren relativ gut: Ein großer Teil der Schuldner kommt den Verpflichtungen nach, wenn sich plötzlich ein Amtsträger um die Angelegenheit bemüht. Auf der anderen Seite stellt sich der Erfolg nicht immer ein und zudem ist das Mahnverfahren beziehungsweise der gerichtliche Mahnbescheid an weitere Kosten gekoppelt. Zwar müssen diese Kosten ebenfalls von den Schuldnern getragen werden, allerdings stellt sich natürlich auch immer die Frage, ob diese überhaupt noch zahlungsfähig sind. Daher gilt es im Vorfeld immer genau abzuschätzen, ob man wirklich auf diesem Weg verfahren möchte.