Organspendeausweis

Der Organspendeausweis sorgt für Klarheit im Todesfall

In dem Organspendeausweis können Sie im Bedarfsfall mitteilen, ob Sie bereit, sind Ihre Organe zu spenden, oder ob das andere Personen für Sie entscheiden.

 

Bei einem Organspendeausweis handelt es sich um eine Willenserklärung im Falle des Todes. Er ermöglichst es mitzuteilen, ob man nach seinem Tod mit einer Entnahme der Organe einverstanden ist, oder nicht. Er gibt auch eine Aussage darüber, ob man eine andere Person bevollmächtigen möchte, diese Entscheidung im Todesfall zu treffen. Vorausgesetzt, dass der Organspendeausweis im Bedarfsfall unauffindbar oder unmissverständlich ausgefüllt ist, so kann sich der potentielle Organspender sicher sein, dass entsprechend seiner Wünsche und Einschränkungen, die auf dem Organspendeausweis angegeben sind, verfahren wird. Am 03. November 1971 wurde Deutschlands erster Organspendeausweis ausgegeben.

Der Organspendeausweis, welchen spendebereite Bürger bei sich tragen, schafft Klarheit. Sofern er nicht vorliegt müssen, im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung, die Angehörigen eine entsprechende Entscheidung treffen. In diesem Fall hat der Betroffene leider keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Außerdem entlastet dieser Ausweis auch die Angehörigen enorm, in einer bereits erdrückenden Situation noch ein solch schwer Entscheidung treffen zu müssen. In dem Organspendeausweis, der seit 1997 gültig ist, kann man eine generelle Erlaubnis zur Organspende und Gewebespende erteilen, oder man kann sie auch auf bestimmte Gewebe und Organe beschränken. Man kann einer Organspende oder Gewebsspende allerdings auch widersprechen. Des Weiteren kann man in der Zeile Anmerkung, besondere Hinweise eine Person benennen, welche im Todesfall benachrichtigt werden soll. Dieser Ausweis wird bei keiner offiziellen Stelle hinterlegt oder registriert.

Am sinnvollsten ist es, wenn man den Organspendeausweis bei seinen Personalpapieren mit sich zu führen, da in einer Unfallsituation dort als erstes nachgesehen wird, um Angehörige verständigen zu können. Man kann ihn aber natürlich auch bei Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson deponieren. Wichtig ist, dass niemand fürchten muss, sich ein für allemal festzulegen, denn wer seine Erklärung zur Organspende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf dem neuen Organspendeausweis kann man anschließend seine geänderte Einstellung festhalten. Des Weiteren ist es sinnvoll, auch seine Angehörigen oder eben die nichtverwandte Vertrauensperson über diese geänderte Entscheidung zu informieren.