Praktikumszeugnis

Jeder Praktikant hat Anspruch auf ein Praktikumszeugnis

Das Praktikumszeugnis ist eine Pflicht des entsprechenden Arbeitgebers und muss Angaben über die Dauer, die Art und die erworbenen Kenntnisse enthalten.

 

Einen generellen Anspruch auf ein Zeugnis haben alle Teilzeitbeschäftigten, Vollzeitbeschäftigten, sowie alle nebenberuflichen und hauptberuflichen Arbeitnehmer, einschließlich der Volontäre, der Auszubildenden und natürlich der Praktikanten. Die einheitliche Rechtsgrundlage für die Ausstellung eines Zeugnisses ist die sogenannte Pflicht zur Zeugniserteilung, wobei das Praktikumszeugnis der Pflicht unterliegt, Angaben zu machen über die Art, die Dauer sowie das Ziel des Praktikums, außerdem muss es die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten des Praktikanten enthalten. Des Weiteren kann der Praktikant auch Angaben über die Leistung, die Führung und die besonderen fachlichen Fähigkeiten verlangen. Diese Zusatzoption gilt allerdings lediglich dann, wenn man kein sogenanntes Pflichtpraktikum absolviert hat.

Der Grund dafür ist, dass hierbei nicht die zu leistenden Dienste, sondern die ins Studium integrierte Ausbildung im Vordergrund steht. Im Falle eines Pflichtpraktikums hat der Praktikant lediglich den Anspruch auf einen Nachweis über seine geleisteten Tätigkeiten, allerdings nicht auf deren Bewertung. Was man außerdem berücksichtigen muss ist, dass der Praktikant dementsprechend auch keinerlei Anspruch auf eine Bedauernsfomel oder eine Dankesformel hat. Nachdem dem Praktikanten sein Praktikumszeugnis vorliegt, stehen ihm zusätzlich allgemeine Berichtigungsöglichkeiten zu. Er hat also immer auch die Möglichkeit, der Berichtigung des Zeugnisses in Form einer Klage nachzugehen. Immerhin gilt auch bei diesem Zeugnis der Grundsatz der Wahrheitspflicht.

Allerdings muss man klar differenzieren, ob es hierbei um die Beschreibung von den übertragenen Aufgaben oder aber die Dauer des Praktikums geht, denn hierbei ist der Praktikant in der entsprechenden Beweispflicht. Er muss explizit nachweisen können, welche Aufgaben ihm für die Dauer des Praktikums übertragen worden sind. Streiten sich beide Parteien um die Richtigkeit einer erteilten Schlussnote, muss wiederum der Arbeitgeber der Rechtfertigung nachkommen, warum er den Praktikanten evtl. unterdurchschnittlich bewertet hat. Verlangt der Praktikant allerdings eine überdurchschnittlich gute Bewertung, muss er wiederum beweisen, was dazu beigetragen hat. Grundsätzlich sollten Praktikanten allerdings erst einmal die erteilten Bewertungen mit einem Fachanwalt besprechen, um die jeweiligen Erfolgsaussichten genauestens zu prüfen.