Sozialversicherungspflicht

Sozialversicherungspflicht - Die Pflichtversicherung...

Die Sozialversicherungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer/innen und belastet besonders die niedrigen Einkommen was für eine sinkende Nachfrage sorgt.

 

In Deutschland besteht die Sozialversicherungspflicht schon seit etwa hundert Jahren als Kanzler Bismarck etwa Mitte der 1880er-Jahre die Kranken-, Unfall-, und Rentenversicherung einführte. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je zur Hälfte in die Sozialversicherung ein und dazu gehört die Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung wurde Ende der 1920er-Jahre und die Pflegeversicherung vor elf Jahren im Jahre 1995 eingeführt.

Für jeden Arbeitnehmer in Deutschland gilt die Sozialversicherungspflicht wodurch jährlich mehrere hundert Milliarden Euro in die Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung fließen. Im jährlichen Bundeshaushalt beanspruchen die Ausgaben für Arbeit, Rente, Gesundheit und Soziales mittlerweile einen Anteil von etwa 30 bis 40 Prozent ein.

Allein die gesetzliche Rentenversicherung erhält jährliche Zuschüsse von 80 Milliarden Euro weil trotz der Sozialversicherungspflicht jedes Jahr eine zeiweilige Finanzierungslücke besteht die mit dem staatlichen Zuschuss geschlossen wird. Der demographische Wandel und die hohe Arbeitslosigkeit ist teilweise für die finanzielle Schieflage in der Sozialversicherung verantwortlich. Denn jemand der arbeitslos ist und mittlerweile gibt es etwa 4,8 Millionen Arbeitslose zahlt nicht in die Sozialversicherung ein bzw. die Arbeitsagentur überweist nur Mindestbeiträge in die Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung wodurch jährlich Milliarden Euro fehlen. Mit einer sinkenden Arbeitslosigkeit würde sich die finanzielle Lage der Sozialversicherung etwas entspannen aber eine Reform ist dennoch notwendig.

Eine Sozialversicherungspflicht besteht derzeit nur für Arbeitnehmer und es gibt eine Versicherungspflichtgrenze bei der Sozialversicherung. Diese Grenze beträgt 5.250 Euro pro Monat bei der gesetzlichen Rentenversicherung und 47.250 Euro pro Jahr bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Arbeitnehmer die mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdienen oder selbststänsig sind können in die private Krankenversicherung wechseln also es besteht keine Sozialversicherungspflicht mehr.

Zur Zeit besteht eine Sozialversicherungspflicht nur für Arbeitnehmer während Beamte, Politiker und Selbstständige dort nicht einzahlen müssen. Wer selbstständig ist kann aber wählen ob er in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte oder nicht und kann sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden.

Seit Jahren diskutiert die Politik über eine grundlegende Reform der Sozialversicherung und damit der Sozialversicherungspflicht aber bislang gibt es kaum gut durchdachte Konzepte um die Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung wieder auf stabile Standbeine zu stellen. Eine Entlastung der unteren Einkommen bei den Sozialabgaben und dass sind die monatlichen Beiträge in die Sozialversicherung würde deren Nettoeinkommen erhöhen, somit eventuell einen Aufschwung auslösen und die Arbeitslosigkeit senken.