Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung dient der Arbeitsförderung

Die Arbeitslosenversicherung soll dem Erwerbslosen die Möglichkeit geben, die Zeit der Erwerbslosigkeit und Arbeitssuche finanziell überbrücken zu können.

 

Die Arbeitslosenversicherung ist im Prinzip eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, Auszubildende, inzwischen auch für Wehr- und Zivildienstleistende, außer für geringfügig Beschäftigte. Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind oder Selbständige können sich inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit absichern.

Aufgabe der Arbeitslosenversicherung als eine Sozialversicherung ist es, das weitere Einkommen zu sichern, für den Fall, dass der Versicherte arbeitslos wird und eine neue Arbeitsstelle suchen muss. Als Teil des deutschen sozialen Sicherungssystems ist der Träger die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Das Aufsichtsführende Ministerium ist wiederum das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Mit Aufnahme einer Berufstätigkeit oder auch einer Ausbildung und dem damit verbunden Bezug von Entgelt wird auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung fällig. Es wird ein prozentualer Beitrag in gleicher Höhe einmal vom Arbeitnehmer und einmal vom Arbeitgeber erhoben. Aus diesen gezahlten Beiträgen wird dann das normale Arbeitslosengeld I gezahlt, derzeit im Prinzip 12 Monate lang. Für Arbeitslose über 55 Jahre gibt es Sonderregelungen.

Soweit die Bundesagentur versicherungsfremde Aufgaben übernehmen muss, die nicht durch die Arbeitslosenversicherung abgedeckt sind, muss der Bund im Rahmen des Paragraphen 363 des dritten Sozialgesetzbuches einen Bundeszuschuss bezahlen. Mit den Hartz-Reformen wurde die dem Arbeitslosengeld damals nach 32 Monate folgende Arbeitslosenhilfe durch das so genante Arbeitslosengeld II ersetzt, Auch die ursprüngliche Sozialhilfe, die nach der Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde, ist mit dem Arbeitslosengeld II weggefallen, welches selbst steuerfinanziert ist und nicht aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt wird.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird prozentual abgerechnet, es gibt aber eine Beitragsbemessungsgrenze, ab der der zu zahlende Beitrag konstant bleibt und nicht mehr prozentual ansteigt. Die Arbeitslosenversicherung hat im Laufe ihrer Geschichte schon einiges an Veränderungen durchgemacht und soll auch der Arbeitsförderung dienen. Für manchen noch nicht versicherten Selbständigen, wie zum Beispiel einem Schauspieler, macht der freiwillige Abschluss einer Arbeitslosenversicherung durchaus Sinn.