Volontariat

Ein Volontariat ist eine gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung

Das Volontariat wird hauptsächlich mit dem Journalismus in Verbindung gebracht, wobei auch freiwillige Dienste im Ausland ebenso bezeichnet werden.

 

Bei einem Volontariat handelt es sich, im Gegensatz zu einer Lehre, um eine gesetzlich nicht genau geregelte Ausbildung. Je nach Vorbildung oder Eignung dauert ein Volontariat zwischen 12 und 24 Monaten und wird meistens mit dem Journalismus in Verbindung gebracht. Der freiwillige Dienst im Ausland wird aber auch als Volontariat beziehungsweise als Volontariatseinsatz bezeichnet. Bei Zeitschriften und Tageszeitungen ist das Volontariat tarifvertraglich geregelt und es gibt seit dem Jahr 1990 genaue Vorgaben bezüglich der Inhalte, der Länge, der Ausbildung sowie der Bezahlung. Hierzu zählt unter anderen auch der Besuch von sogenannten Volontariatskursen. Im Gegensatz dazu bei PR Agenturen und Buchverlagen das Volontariat nicht geregelt und kann somit entsprechend unterschiedlich gestaltet sein.

Um ein Volontariat machen zu können, muss der Volontär einige Voraussetzungen erfüllt, dazu gehört unter anderem dass er nicht jünger als 18 Jahre alt sein darf. Nicht überall ist eine Mindestvorbildung zwingend erforderlich, um ein Volontariat antreten zu können, allerdings werden in der Praxis Volontäre mit einem abgeschlossenem Hochschulstudium bevorzugt, insbesondere bei überregionalen Medien. Dementsprechend liegt das durchschnittliche Alter von Volontären in der Regel zwischen 28 und 30 Jahren. Angehende Journalisten absolvieren meist nur ein einziges Volontariat, im Gegensatz zum Praktikum. Die meisten Rundfunkanstalten weisen sogar im Bewerbungsverfahren explizit darauf hin, dass eine Bewerbung nur dann überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat, wenn der jeweilige Bewerber bislang noch kein Programmvolontariat oder auch Redaktionsvolontariat absolviert hat.

Ein Redaktionsvolontariat dauert 24 Monate und darf in der Regel nicht verlängert werden. Auch eine Verkürzung unter die Dauer von 15 Monaten ist unzulässig. Während eines tariflich geregelten Volontariats ist der Volontär in den unterschiedlichen Abteilungen des Zeitungsverlages oder Zeitschriftenverlages oder aber der entsprechenden Rundfunkanstalt oder Fernsehanstalt tätig. Während dieser Zeit sollten mindestens drei Ressorts durchlaufen werden, wobei Politik und Nachrichten Pflicht sind und durch ein drittes Ressort ergänzt werden. Des Weiteren besteht während eines Volontariats der Anspruch auf insgesamt vierwöchige überbetriebliche Bildungsabschnitte sowie eine zweiwöchigen innerbetrieblichen Bildungsabschnitt.