Arbeitslosenhilfe

Möglichkeiten der Arbeitslosenhilfe im Überblick

Nach dem Verlust des Jobs kann die Arbeitslosenhilfe beantragt werden. Auf dieser Seite ist festgehalten, wie es um die Versorgungsmöglichkeiten steht.

 

Wenn man seinen Job verliert und kein Einkommen mehr aus eigener Kraft erzielen kann, springt der Staat mit seinen Sozialleistungen ein. In solch einen Fall kann von den Menschen eine Arbeitslosenhilfe geltend gemacht werden. Sie ist eine besondere Form der Sozialleistungen, die vor einigen Jahren umstrukturiert wurde. Die klassische Arbeitslosenhilfe, wie man sie von früher her kannte, gibt es heutzutage nicht mehr. Stattdessen wird heutzutage das so genanten Arbeitslosengeld II beziehungsweise ALG II bezahlt.

Früher handelte es sich bei der Arbeitslosenhilfe um eine finanzielle Unterstützung, die nach verstreichen der Zahlungen des so genannten Arbeitslosengeldes bezahlt wurde. Das Arbeitslosengeld kann beantragt werden, wenn man gerade seinen Job verloren hat und bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel eine bestimmte Mindestbeschäftigungsdauer nachweisen kann. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Arbeitslosengeld bezahlt, dessen Höhe vom früheren Verdienst abhängig ist. Verallgemeinert lässt sich Folgendes sagen: Je höher der Verdienst beziehungsweise das Einkommen war, desto höher fällt auch das Arbeitslosengeld aus.

Diese Sozialleistung wird allerdings nur 12 Monate beziehungsweise maximal ein Jahr lange bezahlt. Anschließend erfolgt die Zahlung des bereits erwähnten ALG II, das die neue Form der Arbeitslosenhilfe bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Zahlung, die mit der Sozialhilfe zu vergleichen ist und nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bezahlt wird. So wird unter anderem für den Bezug vorausgesetzt, dass kein Beschäftigungsverhältnis mehr vorliegt. Ebenso gilt es die so gesetzlichen Vermögensgrenzen einzuhalten: Wer Eigentum besitzt, muss dieses erst aufbrauchen, bevor er zum Bezug von ALG II berechtigt ist. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass im die Vermögensgrenzen variabel sind beziehungsweise vom Alters des Antragstellers abhängig sind. Je älter ein Antragsteller ist, desto höher darf dessen Vermögen ausfallen. Nur wenn die Vermögensgrenze unterschritten wurde, springt der Staat ein und leistet die Zahlung.

Was die Höhe der Zahlungen betrifft, so wurde ja bereits erwähnt, dass diese der Sozialhilfe entsprechen. Ein Arbeitsloser erhält somit genau so viel Geld zum Staat, wie er zum Leben benötigt beziehungsweise damit er finanziell über die Runden kommt.