Erwerbsunfähigkeit

Sichern Sie sich rechtzeitig gegen Erwerbsunfähigkeit ab

Spiel die körperliche Gesundheit im Berufsalltag nicht mehr mit, kann es zu einer Berufsunfähigkeit, schlimmstenfalls zu einer Erwerbsunfähigkeit kommen.

 

Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Mensch aufgrund von zum Beispiel Krankheit zeitlich unabsehbar gar keine oder nur noch sehr geringe Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen wird. Die Erwerbsunfähigkeit richtet sich danach, inwieweit der Betroffene, beziehungsweise der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine noch zumutbare Tätigkeit verrichten und somit ein Arbeitseinkommen verzeichnen kann. Die Erwerbsunfähigkeit ist etwas anderes als die Berufsunfähigkeit, denn eine Berufsunfähigkeit liegt schon vor, sobald ein Arbeitnehmer auf weniger als die Hälfte der vollen Berufsfähigkeit eines gesunden Arbeitskollegen der gleichen Berufsgruppe herabgesunken ist.

Daher ist derjenige Berufsunfähig, dem eine Erwerbstätigkeit im bisherigen Arbeitsumfeld nicht mehr zugemutet werden kann. Weiterhin sind die Erwerbsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit nicht gleichzusetzen mit einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit. Selbst Krankheitsbedingte längere Arbeitsunfähigkeitszeiten begründen noch keine vorliegende Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit. Auch der Grad einer eventuellen Behinderung ist noch kein Nachweis dafür, sondern höchstens ein Indiz für weiterführende Ermittlungen in Bezug auf das Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit.

Generell lässt sich sagen, dass ein Arbeitnehmer bei festgestellter Erwerbsunfähigkeit einen Anspruch auf eine Rente hat wenn der Versicherte zuvor mindestens sechzig Monate in der Rentenversicherung versichert war und in den letzten fünf Jahren 36 Beiträge als Pflichtversicherter an die Rentenversicherung geleistet hat. Die Rente für eine Erwerbsunfähigkeit fällt rund ein Drittel höher aus, als die Rente für die Berufsunfähigkeit. Sie soll in erster Linie die vorhandenen Einbußen in Bezug auf den Lohn ausgleichen, welche durch die Erwerbsunfähigkeit auftreten. Während des Bezuges einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist es jederzeit möglich, sich im Rahmen einer Nebentätigkeit Geld hinzu zu verdienen.

Die Grenze liegt jedoch bei einem siebtel des früheren Verdienstes. Wer bei diesem siebtel schon über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, der muss den Nebenverdienst sozialversicherungspflichtig anmelden. Bei Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit wendet man sich in der Regel an den deutschen Rentenbund. Anträge kann man auf allen Gemeinden, Stadt, oder Kreisverwaltungsämtern stellen und weiterleiten lassen. Ein ärztliches Attest, welches die Erwerbsunfähigkeit bescheinigen kann, sollte dem Antrag unbedingt beigelegt werden, um den ganzen Vorgang noch etwas zu beschleunigen. Das Rentenamt kümmert sich dann um alles weitere bis hin zur Auszahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente.