Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit und wie man sich dagegen absichern kann

Berufsunfähigkeit ist eine spezielle Form der verminderten Erwerbsfähigkeit, früher auch Invalidität genannt. Man sollte sich zusätzlich privat absichern.

 

Berufsunfähigkeit ist eine dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung. Man kann in diesem Fall seinen Beruf nicht mehr ausführen, man kann sich dagegen aber versichern. Ein Versicherungsfall liegt bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Man kann auch die Angebote einer privaten Absicherung nutzen, sonst ist man mit der Rentenversicherung versichert.

Als berufsunfähig werden Menschen von der gesetzlichen Rentenversicherung eingestuft, deren Erwerbsfähigkeit auf weniger als die Hälfte gesunken ist. Dabei wird man mit Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten verglichen. Die Tätigkeiten, die beurteilt werden, sind alle Arbeiten, die ihren Kräften entsprechen und die zugemutet werden können. Deshalb ist nicht berufsunfähig, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann. Dabei wird die Arbeitsmarktlage nicht berücksichtigt. Man braucht in jedem Fall ein medizinisches Gutachten.

Eine Berufsunfähigkeitversicherung kann verschiedene Möglichkeiten enthalten. Entweder kann man eine selbständige Versicherung abschließen, aber auch eine Risiko-, Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeit. Man kann sie auch mit Aktienfonds kombinieren.

Im Gegenteil dazu ist eine verminderte Erwerbsfähigkeit ein krankheitsbedingter Zustand eines Menschen, der seine Fähigkeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen einschränkt. In diesem Fall kann man eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Die Bezeichnung Invalidität wird nicht mehr benutzt. Stattdessen wird zwischen einer teilweisen und voller Erwerbsminderung unterscheidet. Dabei gilt als Hauptkriterium, ob man auf dem Arbeitsmarkt drei bis sechs Stunden tätig sein kann ( geminderte EM ), oder weniger als drei Stunden ( volle EM ). Im Gegenteil zu Berufsunfähigkeit spielt dabei der erlernte Beruf keine Rolle.

Wenn man als berufsunfähig eingestuft ist, bekommt er eine Rente. Die Auszahlung beginnt im folgenden Monat. Der Antrag muss jedoch innerhalb von drei Monaten gestellt werden. Bei einem Hinzuverdienst sind die Höchstgrenzen zu beachten. Wenn man sich vorher privat abgesichert hat, handelt es sich dabei um keinen Hinzuverdienst und es werden auch keine Grenzen von der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzt.