Immobilienfonds

Immobilienfonds sind eine beliebte Form der Kapitalanlage

Immobilienfonds dienen dem Anleger auch mit kleinen Beträgen als Kapitalanlage. Man unterscheidet dabei offene und geschlossene Immobilienfonds.

 

Immobilienfonds sind eine Form der Kapitalanlage. Der große Vorteil der Anlage in einem Immobilienfond ist, dass Anleger auch mit kleinen Beträgen in Immobilien investieren können. Bei den Immobilienfonds unterscheidet man zwischen zwei Formen: die offenenen und die geschlossenen Immobilienfonds.

Offene Immobilienfonds sind vor allen Dingen dadurch gekennzeichnet, dass der einzelne Anleger jederzeit neue Anteile erwerben kann. Genauso hat der Anleger die Möglichkeit, jederzeit seine Anteile zu verkaufen. Dies ist grundsätzlich der größte Unterschied zu den geschlossenen Immobilienfonds, bei denen nur eine bestimmte Anzahl von Anteilen ausgegeben wird. Sind diese verkauft, wird der Fonds geschlossen. In offene Immobilienfonds kann man in der Regel bereits mit einem Betrag von nur 50 Euro investieren.

Der Immobilienfond wird von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet, die von den gesammelten Geldern der einzelnen Anleger Immobilien erwirbt. Offenen Immobilienfonds investieren in der Regel in einfache Gewerbeimmobilien, wie beispielsweise Bürohäuser oder Einzelhandelsgeschäfte. Der Anleger kann seinen erworbenen Anteile – auch einzeln – börsentäglich an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben. Der Ertrag eines offenen Immobilienfonds besteht im Allgemeinen in den erwirtschafteten Pacht- und Mietzahlungen, aber auch durch eventuelle Wertsteigerungen der betreffenden Immobilie.

Das Gegenteil zum offenen Immobilienfond sind die geschlossenen Immobilienfonds, bei denen der Anleger direkt in die Immobilien investiert, wodurch er zum Mitinhaber wird. Geschlossene Immobilienfonds investieren ebenfalls in der Regel in gewerbliche Immobilien, zum Teil aber auch in Wohngebäude, sowohl im In- als auch im Ausland. Der Anleger hat vor seiner Kapitalanlage die Möglichkeit die einzelnen Immobilien in einem so genannten Emissionsprospekt zu begutachten. Hier werden die einzelnen Immobilien ausführlich beschrieben und dargestellt. Seit dem 01.07.2005 muss jede Kapitalanlagegesellschaft für einen geschlossenen Immobilienfond ein Emissionsprospekt herausgeben. Dies dient dem Ziel, den Anlegerschutz zu verbessern und die Anleger vor Risiken zu schützen.

Geschlossene Immobilienfonds können in zwei unterschiedlichen Rechtsformen vorkommen. Dabei kann es sich um eine Kommanditgesellschaft, KG, oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handeln. Der wichtigste Unterschied dabei ist der Status des Anlegers. So wird der Anleger bei einer Kommanditgesellschaft zum, Gesellschafter. Wichtig ist auch, dass bei geschlossenen Immobilienfonds für den Anleger kein Recht auf Rückgabe der Anteile besteht, d.h. die Kapitalanlagegesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, die Anteile zurückzunehmen. Jedoch hat der Anleger die Möglichkeit, seine Anteile an der Börse zu verkaufen.