Kinderpflegerin

Für den Beruf der Kinderpflegerin sollte man Kinder unbedingt mögen

Der Beruf der Kinderpflegerin ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf und erfordert ein gutes Gespür dafür, wie man Kinder entsprechend fördert.

 

Wie der Name schon sagt, betreuen und pflegen Kinderpflegerinnen Kinder. In dieser Position arbeiten sie eng mit sozialpädagogischen Fachkräften oder auch Kinderkrankenpflegekräften zusammen. Dabei sorgen sie für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Material zum Spielen, sie leiten die Kinder beim Spielen an, basteln und Musizieren mit ihnen, helfen bei der Körperpflege und versorgen außerdem, sofern dies nötig ist, kranke Kinder. Des Weiteren erledigen sie die Hausarbeit, bereiten die Mahlzeiten zu und kümmern sich um die anfallende Wäsche. Teilweise unterstützen Kinderpflegerinnen auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen. Aus diesem Grund sollten Kinderpflegerinnen Kinder natürlich unbedingt mögen und sie gerne pflegen und betreuen.

Außerdem sollten sie möglichst praktisch veranlagt sein und ein Gespür dafür haben, Kinder zu fördern und anzuleiten. Da außerdem immer mehr Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund stammen, müssen Kinderpflegerinnen, müssen sie auch verstärkt interkulturelle Kompetenzen mitbringen, zusätzlich zu einem Verständnis für planende und organisatorische Tätigkeiten. Kinderpflegerinnen arbeiten unter anderem in Kindergärten, Kindergrippen, Vorschulklassen, Schulkindergärten, Jugendwohnheimen, Jugendzentren und in Häusern der offenen Tür. Darüber hinaus bieten sich außerdem Beschäftigungsmöglichkeiten in Kinderkliniken, Privathaushalten mit Hauspersonal und in der Hotellerie, also Erholungsheimen oder Pflegeheimen.

Die Ausbildung von Kinderpflegerinnen erfolgt an Berufsfachschulen und Berufskollegs. Sowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht wird in den jeweiligen schulischen Unterrichtsräumen und schuleigenen Funktionsräumen, wie zum Beispiel Küchen und Sporthallen, erteilt. Praktika finden in Kinderhorten, Kindergrippen, Kinderkrankenhäusern und Kindergärten statt. Für die Zulassung benötigt man einen Hauptschulabaschluss oder einen mittleren Bildungsabschluss. In manchen Bundesländern ist zusätzlich ein ärztliches Attest nötig und der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses sollte mindestens bei 3,4 liegen. Die fachliche und persönlich Eignung der Bewerberinnen wird anhand der Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft, teilweise muss auch an einer schriftlichen Aufnahmeprüfung teilgenommen werden.