Kleinunternehmen

Kleinunternehmen gründen und bei der Steuer profitieren

Mit der Umsatzsteuer haben es Kleinunternehmen wesentlich einfacher. Allerdings greift die Kleinunternehmerregelung nur unter bestimmten Bedingungen.

 

In Sachen Existenzgründung genießt Deutschland nicht gerade den Ruf eines starken Förderers. Den meisten Gründern geht es so, dass gleich im Hinblick auf mehrere Themen eine relativ große Unsicherheit vorherrscht. Dies betrifft insbesondere für das deutsche Steuerrecht zu, dass im internationalen Vergleich aufgrund seiner hohen Komplexität keinen besonders guten Ruf genießt. Gerade wenn es darum geht, ein Kleinunternehmen anzumelden, wissen viele Gründer nicht, wie zu verfahren ist.

Zunächst soll an dieser Stelle kurz vorgestellt werden, was unter einem Kleinunternehmen überhaupt zu verstehen ist. Denn hierunter handelt es sich um eine besondere Unternehmensform, die sich von anderen Unternehmen unterscheidet. Der Unterschied erstreckt sich über die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer. Im Normalfall ist es so, dass Unternehmen auf ihren Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Diese wird am Ende des Monats mit der abgeführten Vorsteuer verrechnet. Der überschüssige Betrag wird anschließend an das Finanzamt abgeführt.

Die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen ist für viele Unternehmen mit einem hohen Aufwand verbunden. Daher kommt es vor allem Existenzgründern sehr entgegen, wenn sie auf diesen Schritt verzichten können. Sofern jemand bei der Abgabe seiner Steuerklärung sowie bei der Erstellung des Unternehmensabschlusses die so genannte Kleinunternehmerreglung anwendet, muss er die Umsatzsteuer an das Finanzamt nicht abführen. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu erwähnen, dass die Umsatzsteuer auf den Rechnungen gar nicht erst erhoben werden darf.

Allerdings kann die Kleinunternehmerreglung nur unter bestimmten Bedingungen angewendet werden. Hierbei spielt vor allem der Umsatz eine ganz entscheidende Rolle: Eine gewisse Umsatzgröße (die vom Gesetzgeber immer wieder angepasst wird) darf innerhalb eines Jahres nicht überschritten werden, ansonsten ist es nicht möglich, dass das Unternehmen als Kleinunternehmen geführt werden darf. Hieran wird ersichtlich, dass die Anwendung dieser Regelung gar nicht so einfach ist. Daher kann allen Interessierten nur dazu geraten werden, entsprechende Literatur zu studieren oder sich mit Experten in Verbindung zu setzen. So kann es zum Beispiel empfehlenswert sein, Kontakt mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer aufzunehmen – dort werden immer wieder entsprechende Seminare durchgeführt.