Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis bringt einige Vergünstigungen

Der Schwerbehindertenausweis sorgt für einige Vergünstigungen und auch Ermäßigungen, beispielsweise unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr.

 

Der Schwerbehindertenausweis, von manchen wird er auch kurz als Behindertenausweis bezeichnet, ist eine Sache, die sich ziemlich lohnen kann. Jeder Mensch in Deutschland, bei dem eine Schwerbehinderung diagnostiziert wurde, besitzt das Recht, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Natürlich ist niemand verpflichtet dies zu tun, aber wenn man einmal ehrlich ist, hat man gerade als Schwerbehinderter doch schon genügend Einschränkungen im Alltag, mit denen man täglich zu kämpfen hat. Da ist es eigentlich nur gerecht, dass diese Nachteile durch den Schwerbehindertenausweis zumindest in einem gewissen Rahmen wieder ausgeglichen werden.

Wer einen Behinderungsgrad von 50 oder mehr nachweisen kann, ist dazu berechtigt, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Zu dieser Beantragung muss man sich auf den Weg zum nächstgelegenen Versorgungsamt machen, wo die Mitarbeiter einem auch in allen Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis hilfreich beiseite stehen werden. Das Verfahren zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sowie auch seine Gestaltung sind im Übrigen im ganzen Bundesgebiet einheitlich geregelt. So hat man auch bei einem Umzug eine entsprechende Sicherheit. Wer dennoch einmal genauer nachlesen möchte, der findet alle Vorschriften zum Thema in der Schwerbehindertenausweisverordnung.

Die Vorteile, die ein Schwerbehindertenausweis seinem Inhaber bringt, bewegen sich in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. So dürfen etliche Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit diesem kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr benutzen. Teilweise darf sogar noch eine Begleitperson ebenfalls umsonst mitfahren, soweit dies nötig ist. Am Arbeitsplatz genießt der Schwerbehinderte einen größeren Kündigungsschutz und hat das Recht auf zusätzliche Urlaubstage.

Der Schwerbehindertenausweis enthält stets genaue Angaben über den festgestellten Grad der Behinderung, die durch das zuständige Versorgungsamt dort vermerkt werden. Auch der Ablauf der Gültigkeit sowie bestimmte gesundheitliche Merkmale werden direkt auf dem Schwerbehindertenausweis festgehalten. Dies geschieht in Form so genannter Merkzeichen. Während der standardmäßige Schwerbehindertenausweis grün ist, kann bei bestimmten Merkzeichen auch noch ein orangefarbener Flächenaufdruck vorkommen. Damit kann man dann kostenlos mit Bus und Bahn fahren.