Studiengebühren

Studiengebühren sind für den Einen sinnvoll, für den Anderen Abzocke

Die Höhe der Studiengebühren legen die entsprechenden Bundesländer selbst fest. Ob sie sinnvoll sind, oder nicht, darüber lässt sich allerdings streiten.

 

Am 25. Januar 2005 ebnete das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung den Weg für die Erhebung von Studiengebühren. Damals hatte die rot, grüne Regierung vergeblich versucht, Studiengebühren per Gesetzt zu verbieten, was ihnen leider nicht gelungen ist. Damit stellten die Richter in Karlsruhe klar, was Kinder und ihre Eltern in Deutschland oft leidvoll erfahren müssen, und zwar das Bildung Ländersache ist. Aus diesem Grund kann der Bund die Studiengebühren nicht untersagen. Allerdings bevorzugen die Länder, in denen ein Studium kostenpflichtig ist, eher den Begriff Studienbeitrag.

Die Studiengebühren sind jedoch nicht die einzigen Kosten, die im Falle eines Studiums anfallen. Zusätzlich fallen nämlich außerdem Verwaltungsgebühren oder auch Semesterbeiträge an, die von den Universitäten erhoben werden, um die Kosten der Immatrikulation und Verwaltung zu decken. Des Weiteren sind zudem noch Sozialbeiträge für das Studentenwerk, die studentischen Vertretungen und im Zweifel auch ein Semesterticket zu zahlen. Die Kosten beschränken sich also nicht ausschließlich auf die erhobenen Studiengebühren. Verwaltungsgebühren, Sozialbeiträge und Kosten für das Semesterticket an, lediglich wo das Studium gebührenpflichtig ist, kommen noch die Studiengebühren dazu.

Die wichtigsten Argumente für Studiengebühren von den entsprechenden Befürwortern sind, dass sie angeblich die Studiendauer senken, weil die Studenten sich so stärker engagieren. Außerdem hat alles was einen Wert hat auch einen Preis, weshalb ein Studium ohne Gebühren zwar preiswert wäre aber auch wertlos. Des Weiteren verbessern Studiengebühren die Finanzlage der Hochschulen und dadurch auch die Studienbedingungen und zusätzlich nehmen sich die Studenten angeblich stärker als Kunden wahr und stellen deshalb höhere Ansprüche. Im Augenblick ist das Studium in Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein Westfalen, Niedersachsen und im Saarland gebührenpflichtig.

Die Höhe der entsprechenden Gebühren legen die einzelnen Bundesländer selbst fest, weshalb es hier zu enormen Unterschieden kommt. Wo es eigentlich ausschließlich um die Studienw3ahl gehen sollte wird heute eiskalt abgerechnet. Zumindest bei der Finanzierung der Studiengebühren haben es die Bundesländer aber geschafft, sich zu organisieren. Das bedeutet, dass alle ein Darlehen aufgesetzt haben so dass keiner auf sein Wunschstudium verzichten muss.