Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis

Der Arbeitsvertrag, ob befristet oder unbefristet, beschreibt die Rechten und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung.

 

Schon circa 10% der deutschen Arbeitnehmer sind im Besitz eines befristeten Arbeitsvertrages oder Zeitvertrages und der Anteil nimmt zu. In die Zukunft wird prognostiziert, dass bald jeder zweite Erwerbstätige, gerade unter den Berufseinsteigern, mit befristeten Arbeitsverträgen angestellt werden. Die Notsituation an den deutschen Arbeitsmärkten drängt die Arbeitnehmer in diese Zeitverträge. Unternehmen nageln sich gerade beim beruflichen Nachwuchs auf keine Festanstellungen mehr fest. Nur im Bereich der 45 bis 54 Jährigen sind die wenigsten Zeitverträge im Umlauf. Doch egal ob befristet oder unbefristet – ein Arbeitsvertrag sollte immer genau unter die Lupe genommen werden.

Ein Arbeitsvertrag kennzeichnet eine Art von Schuldverhältnis. Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber die Erbringung einer Dienstleistung und der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer dafür ein Entgelt oder eine Vergütung. Dabei ist jedoch der Arbeitnehmer in gewissen Situationen von seinem Arbeitgeber abhängig. Er kann seine Arbeit nicht selbst und individuell gestalten, oder seine Arbeitszeit persönlich bestimmen. Er ist in das Unternehmen des Arbeitgebers als Arbeitskraft eingegliedert und muss nach den Bedingungen, die in seinem Arbeitsvertrag niedergeschrieben sind, arbeiten.

Der Arbeitsvertrag dient aber auch Sonderregelungen, die von arbeitsrechtlichen Gesetzen oder Tarifverträgen abweichen können. Neben der Gewährung von Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der Kündigungsfrist können sich noch weitere Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien ergeben. Diese werden schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert, damit sie jederzeit kontrolliert und gegebenenfalls geändert werden können. Jeder Arbeitnehmer oder Arbeiter besitzt in der Regel eine eigene Personalakte, in der alle weiteren wichtigen betrieblichen Dokumente neben dem Arbeitsvertrag abgelegt sind. Jeder Erwerbstätige hat das Recht, diese Personalakte in seiner Personalabteilung einzusehen. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die zusätzlich im Arbeitsvertrag ausdefiniert werden können, dienen der Sicherung des Ungleichgewichteten Verhältnisses beider Vertragsparteien, da der größte Teil der deutschen Staatsbürger anhand von abhängigen Arbeiten ihren Lebensunterhalt verdienen.

Außerdem beinhaltet ein Arbeitsvertrag die Schritte zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie die Kündigungsfrist, bei unbefristeten Arbeitsverträgen. Bei einem Verkauf des Unternehmens und Übernahme der Arbeitnehmer geht der Arbeitsvertrag unverändert auf den neuen Inhaber des Unternehmens über, solange der Arbeitnehmer keinen Widerspruch einlegt. Dies ist ein ganz normaler gesetzlicher Wechsel der Vertragspartei.