Bahnschwellen

Die Verwendung von Bahnschwellen ist heutzutage verboten

Da alte Bahnschwellen gefährliche Inhaltsstoffe enthalten, welche sogar unter Umständen Krebs erzeugen können, ist eine Verwendung verboten und strafbar.

 

Wegen ihres rustikalen Aussehens, vor allem aber wegen ihrer fast schon unbegrenzten Haltbarkeit, werden alte Bahnschwellen aus Holz auch heute noch gerne als Baumaterial für die Gartengestaltung, als Bodenbelag oder für Umzäunungen genutzt. Deshalb findet man in vielen Gärten alte Eisenbahnschwellen vor, die früher gerne als günstiges Baumaterial eingesetzt worden sind. Außerdem werden sie nach wie vor im Internet angeboten, obwohl der Verkauf von Bahnschwellen in Deutschland mittlerweile verboten und sogar strafbar ist. Der Grund dafür ist, dass Bahnschwellen seinerzeit mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt worden sind, um sie vor Schädlingsbefall und Verrottung zu schützen. Derart behandelte Hölzer stellen, besonders bei direktem Hautkontakt, eine große Gefahr für die Gesundheit dar, denn die Teeröle, welche Benzoapyren enthalten, gelten als krebserregend.

Empfindliche Personen können auf Teeröl außerdem mit Hautreizungen und Atembeschwerden reagieren und bei Erwärmung der Teeölbestandteile werden diese sogar flüssig, so dass sie als klebrig zähe Masse ausschwitzen und sogar zu einer Geruchsbelästigung führen können. Und auch wenn es so aussieht, als würden den Bahnschwellen keinerlei Teeölbestandteile mehr anhaften, kann das gefährliche Benzopyren noch nachgewiesen werden. Im privaten Bereich kann man einen direkten Hautkontakt mit den Bahnschwellen nicht ausschließen, weshalb sie seit 1992 weder an Endverbraucher verkauft noch verschenkt und verwendet werden dürfen. Bis zum 31. August 2002 war lediglich eine eingeschränkte Verwendung der Bahnschwellen als Baumaterial zulässig, allerdings nur unter gewissen Einschränkungen.

Nachdem allerdings die hoch krebserregende Wirkung von Teeröl wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte, dürfen damit behandelte Bahnschwellen seit dem 01. September 2002 lediglich zu ihrem ursprünglichen Zweck auch als Bahnschwellen verwendet werden. Wer seitdem Bahnschwellen verkauft, verschenkt oder verwendet macht sich strafbar. Wer Bahnschwellen ohne dieses Wissen erwirbt, darf sie auf keinen Fall verbauen, sondern sollte sich an den entsprechenden Händler wenden, eine Rücknahme verlangen und ihn auf die Rechtslage aufmerksam machen. Bezüglich der Entsorgung gibt es in Deutschland unterschiedliche Regelungen, weshalb man sich an den örtlichen Entsorger wenden muss. Auf keinen Fall aber dürfen Bahnschwellen mit dem regulären Müll entsorgt oder in Kleinöfen verbrannt werden.