Baukindergeld

Baukindergeld hilft etwas auf dem Weg zum Eigenheim

Baukindergeld wird in der Praxis zunächst nicht ausgezahlt, sondern direkt von der Einkommenssteuer-Schuld abgezogen, es sei denn, der Bauherr zahlt keine.

 

Baukindergeld wird für jedes im Haushalt lebende Kind gewährt und zwar als so genannte Kinderzulage, die nach dem Eigenheimzulagengesetz zu beantragen ist. Die Kinderzulage ersetzt seit 01.01.1996 das Baukindergeld. Bauherren und Erwerber von Wohneigentum können dann, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf Eigenheimzulage, für den Förderzeitraum von acht Jahren den Kinderfreibetrag beantragen oder aber direkt das Kindergeld auszahlen lassen, wenn sie selbst keine Steuern zahlen, an denen der Freibetrag abgezogen werden kann.

Das Baukindergeld oder die Kinderzulage beträgt jährlich 767 Euro. Die Zulage wird für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt, die im Haushalt leben, der wiederum die Bedingungen der Eigenheimzulage erfüllen muss. Gezahlt wird aber auch für noch im Haushalt lebende Kinder zwischen 18 und 27 Jahren, soweit diese noch in der Ausbildung stehen oder ein freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst ableisten. Im Übrigen ist das Baukindergeld ebenso wie die Grundförderung ein Jahresbetrag. Das heißt, liegt bereits für einen Monat die Voraussetzungen für Kindergeld oder Kinderfreibetrag vor, ist dies für die Gewährung des Baukindergeldes ausreichend.

Für viele Bauwillige war dir kurzfristige Abschaffung der Eigenheimzulage ein echter Schock. Viele haben noch versucht, schnell mit in das Programm hineinzurutschen, aber nicht jeder hat es geschafft. Schließlich will ein Hausbau oder ein Wohnungskauf gut geplant und vorbereitet werden. Sonst endet später alles in einem finanziellen Desaster. Angeboten werden allenfalls besondere Darlehen durch die einzelnen Bundesländer oder die KFW, wobei sich der Bauwillige sehr gut beraten lassen sollte. Manche Bundesländer gewähren nämlich die Umwandlung von Darlehn in Zuschüsse, wenn es sich um junge Familien handelt. So gesehen ist das auch eine Art Baukindergeld. Aber man sollte sich da vor Ort sehr genau erkundigen und sich beraten lassen.

Bei Gebäuden oder Wohnungen, deren Fertigstellung bzw. Erwerb durch Unterzeichnung des Kaufvertrags vor dem 01.01.1996 lag, wird ein geringeres Baukindergeld gewährt. Bei Vertragsschluss in der Zeit vom 01.01.1987 bis 31.12.1989 werden 307 Euro Baukindergeld gewährt, für den Zeitraum 01.01.1990 bis 31.12.1990 gibt es 383 Euro und für 01.01.1991 bis 31.12.1995 werden noch 512 Euro gewährt. Das Baukindergeld wird neben der Grundförderung gewährt, ist aber an sie gekoppelt.