Erziehungsurlaub

Der Erziehungsurlaub ist gesetzlich garantiert

Viele Arbeitnehmer wissen noch nicht mal, das es ihn gibt: Der Erziehungsurlaub. Dabei ist diese Periode sogar im Arbeitsrecht gesetzlich verankert.

 

Bei über 5,5 Millionen Arbeitslosen und einem hartem Konkurrenzkampf querbeet durch alle Arbeitnehmerschichten überlegt man sich heute jeden Urlaubstag zwei Mal. Gleich mehrere Monate als „Erziehungsurlaub“ freizunehmen erscheint da fast schon als „Selbstmord“ beim Vorgesetzten – oder? Nein, den trotz des Trends, die Karriere immer weiter vor die Familie zu stellen, ist der Erziehungsurlaub mittlerweile eine feste Institution im deutschen Arbeitsrecht.

Im Amtsdeutsch wird das Ganze seit dem 6. Dezember 1985 „Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub“ genannt. In der so genannte Elternzeit erhält man hierbei Anspruch auf das Erziehungsgeld, das es für das 1. und 2. Lebensjahr des Kindes als eine einkommensabhängige Familienleistung gibt – unabhängig davon, ob man eine Arbeitsstelle hat oder nicht. Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten des Erziehungsgeldes unterschieden: Wahlweise den Regelsatz von 300 EUR für zwei Jahre oder als Einmalbudget von 450 EUR für ein Jahr.

Allerdings besteht der Anspruch auf Erziehungsgeld nur, wenn die Arbeitszeit in der Woche die 30 Stunden Marke nicht überschreitet und der Elternteil sich ausdrücklich der Erziehung des Kindes verschreibt. Der ständige Wohnsitz muss sich hierbei in Deutschland befinden. Während dieser Elternzeit hat man Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Bis zum dritten Lebensjahr steht der Elternteil dementsprechend unter Kündigungsschutz. Natürlich besteht auch die Option, das beide Elternteile jeweils bis zu drei Jahre Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen.

Wenn der Betrieb über 15 Mitarbeiter hat, besteht auch in manchen Fällen Anspruch auf Teilzeit arbeit. Der verfügbare Urlaubsrahmen kann auch in zwei Teile aufgeteilt werden, d.h. nach einem Jahr könnte ein Elternteil wieder, zunächst für 12 Monate, in den Beruf einsteigen. Beliebt ist das Modell, bei dem beide Eltern gleichzeitig den Erziehungsurlaub beanspruchen: Hierbei geht der Vater 3 Tage in der Woche arbeiten, die Mutter zwei. In der Kindesfürsorge wechselt man sich also ab bzw. vertraut in Ausnahmefällen auf Babysitter oder gegebenenfalls auf die Großeltern.

Der Antrag auf Erziehungsurlaub ist möglichst frühzeitig schriftlich beim Arbeitgeber einzureichen. Es folgt meist ein persönliches Gespräch, bei denen die Zukunftsplanung in Verbindung mit der Arbeitsstelle besprochen wird.