Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz trifft Aussagen über die Steuerbelastung

Der Grenzsteuersatz, der auch als marginaler Steuersatz bezeichnet wird, informiert darüber, wie hoch die steuerliche Belastung im Endeffekt ist.

 

Der Grenzsteuersatz ist eine nicht unwichtige Größe inmitten des schier unüberblickbaren Dickichts der bundesdeutschen Steuergesetzgebung. Kaum ein Laie blickt hier wirklich durch, so zahlreich und verwirrend sind die Regelungen und Vorschriften, die im Bereich der Steuer auf einen herein prasseln. Je mehr Einkommensquellen man hat, desto komplizierter wird das Ganze. So ist es beispielsweise auch, wenn man über zusätzliche Zins- und Kapitalerträge aus Tages- oder Festgeldkonten verfügt. Auch Umsatzbeteiligungen können dazu führen, dass man noch einmal zusätzliches Einkommen erhält. Hier kommt der Grenzsteuersatz ins Spiel.

Der Grenzsteuersatz, auch als marginaler Steuersatz bezeichnet, trifft eine Aussage darüber, in welcher Höhe die prozentuale Steuerbelastung auf den letzten dazu verdienten Euro tatsächlich liegt. In jedem Falle entsteht dadurch eine zusätzliche steuerliche Belastung. Je nachdem, wie viel man an zusätzlichen Erträgen vorweisen kann, desto höher ist auch der Grenzsteuersatz. Wer also viele Kapitalerträge hat, muss auch prozentual gesehen mehr Steuern zahlen als jemand, der weniger Kapitalerträge vorweisen kann.

Konkret sieht dies in Zahlen folgendermaßen aus. Hat ein Alleinstehender in Deutschland ein zusätzliches Jahreseinkommen in Höhe von 10000 Euro, so liegt der Grenzsteuersatz in diesem Fall bei ungefähr 20 Prozent. Liegt das zusätzliche jährliche Einkommen bei 20000 Euro, so beträgt der Grenzsteuersatz bereits 27 Prozent, und in diesem Schema setzt sich dies fort. Ab einem Jahreseinkommen von 55000 und mehr muss man mit einem Grenzsteuersatz von ungefähr 42 Prozent rechnen, was natürlich nicht gerade wenig ist.

Durch die Einführung der so genannten Abgeltungssteuer ist es nun allerdings so, dass der Grenzsteuersatz in seiner alten Form so nicht mehr angewendet wird. Kapitalerträge werden nun nur noch mit 25 Prozent besteuert, und dies geschieht pauschal. Alle wichtigen Informationen zum Grenzsteuersatz, zur Abgeltungssteuer und zur Steuer allgemein sollte man sich bei einem kompetenten Steuerberater bestätigen lassen, denn nicht alle im Internet verbreiteten Behauptungen entsprechen auch der Wahrheit, da sich die entsprechenden Regelungen schließlich auch häufig ändern. Auf jeden Fall sollte man, bei allen Tricks, immer darauf achten, dass es sich im legalen Bereich abspielt, denn sonst können die Folgen ziemlich unangenehm sein.