Kalkulatorische Abschreibungen

Kalkulatorische Abschreibungen sind enorm wichtig

Wer als Unternehmer Anlagevermögen anschafft, sollte definitiv kalkulatorische Abschreibungen vornehmen, um auch in Zukunft fest im Sattel zu sitzen.

 

Sie sind Unternehmer und haben sich neues Anlagevermögen wie zum Beispiel Büroausstattung zugelegt. Dass es rein steuerlich Abschreibungsmöglichkeiten gibt, ist jedem klar. Hierdurch soll die Wertminderung durch Abnutzung eines Vermögensgegenstandes abgebildet werden. Rein steuerlich hat dies selbstverständlich Vorteile, da Abschreibungen den zu versteuernden Gewinn mindern, also Aufwand bedeuten, ohne das wirklich Zahlungen aus dem Unternehmen abfließen. Da die steuerliche Seite aber immer etwas mit den Steuergesetzen zu tun hat, die der Gesetzgeber erlässt, gibt es hier natürlich Regeln, die einzuhalten sind. So gibt es steuerlich nur wenige Abschreibungsarten, die erlaubt sind und, was noch viel schwerer wiegt, es gibt einen festgelegten Grenzbetrag, auf den abgeschrieben werden darf: Die Anschaffungs-beziehungsweise Herstellungskosten.

Allerdings ist es in der Realität leider nicht so, dass die Preise für Anlagevermögensgegenstände stets konstant sind, sondern sie unterliegen wie alles andere auch der Preissteigerung. Rein betriebswirtschaftlich soll eine Abschreibung dazu dienen, regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag zurückzulegen, um sich nach Ablauf der Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes von diesem Geld einen neuen kaufen zu können. Schreibt man allerdings auf die Anschaffungskosten ab, so hat man nach Ablauf der Nutzungsdauer nur so viel Geld zusammen, dass man sich den Vermögensgegenstand zum alten Preis zulegen kann.

Hier kommen die kalkulatorischen Abschreibungen ins Spiel. Bei dieser Abschreibungsart wird von Anfang an vom sogenannten Wiederbeschaffungswert ausgegangen und nicht von den Anschaffungskosten. Somit kann man dann auch den wahren Wertverlust durch Abnutzung darstellen, da man den Vermögensgegenstand ja am Ende ersetzen muss.

Kalkulatorische Abschreibungen sind somit von äußerster Wichtigkeit für jeden Unternehmer. Nur so ist gewährleistet, dass man seinen Betrieb auch wirklich gewinnbringend führt. Die kalkulatorischen Abschreibungen sind somit nur ein Hilfsmittel, die Realität genauer abzubilden, während die Steuergesetze etwas vom Menschen erdachtes sind, was sich jederzeit wieder ändern kann. Wir können nur jedem Unternehmer raten, Abschreibungen immer auf den Wiederbeschaffungswert zu tätigen, auch wenn es ein kleines bisschen mehr Aufwand bedeutet, da man die steuerliche Abschreibung natürlich trotzdem noch machen muss.