Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitnehmer einbehalten

Die Höhe der Lohnsteuer wird anhand der Lohnsteuerklasse direkt festgelegt. Der Arbeitgeber führt die fälligen Steuern direkt an das Finanzamt ab.

 

Die Lohnsteuer ist sicherlich einer der Aspekte, die den normalen Arbeitnehmer beim Blick auf die Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung am meisten schmerzen. Schließlich geht hier ein gehöriger Anteil des mühsam verdienten Geldes direkt an den Staat, es taucht also erst gar nicht auf dem Konto des Arbeitnehmers auf. Über diese Tatsache kann man sich, wie viele es tun, ärgern, oder man denkt an die vielen sinnvollen Dinge, die damit auch für die Allgemeinheit getan werden. So oder so bleibt einem als Beschäftigter nichts anderes übrig, als die Abführung des entsprechenden Betrages hinzunehmen. Es besteht allerdings unter Umständen die Möglichkeit, im Rahmen einer Steuererklärung wieder Geld zurückzubekommen.

Geregelt ist die Lohnsteuer in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Einkommenssteuerrechts. Die genauen Regelungen findet man im Paragraph 38 des Einkommenssteuergesetzes, kurz EStG. Die Lohnsteuer betrifft sämtliche Einkünfte, die aus so genannter nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden. Damit sind im Prinzip alle bei irgendeinem Unternehmen oder einem sonstigen Arbeitgeber beschäftigten Personen gemeint. Alle, die eben nicht selbstständig tätig sind. Wie viel Lohnsteuer fällig ist, wird auf Grundlage der jeweiligen Lohnsteuerklasse ermittelt. Diese ist auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, die jeder Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber schicken muss.

Der Arbeitgeber ist es auch, der für die korrekte Abführung der Lohnsteuer an das jeweilige Finanzamt verantwortlich ist. Daher müssen in der Personalabteilung stets fähige Leute sitzen, welche mit den steuerlichen Grundlagen sicher vertraut sind. Sollte es hier zu Fehlern kommen, ist es der Arbeitgeber, der haftet. Es kann theoretisch zu einer Lohnsteueraußenprüfung durch das Finanzamt kommen.

Wer als Arbeitnehmer die Höhe seiner gezahlten Lohnsteuer im Nachhinein mindern möchte, sollte sich einmal die Zeit nehmen, um auszurechnen, inwieweit eine Steuererklärung sich für ihn lohnen würde. Einige Freibeträge werden nämlich bereits mittels der Lohnsteuerklassen vom Finanzamt berücksichtigt, so beispielsweise der Grundfreibetrag sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag. Hat man jedoch noch mehr steuerlich geltend zu machende Aufwendungen vorzuweisen, sollte man nicht zögern, sich diese zuviel gezahlte Lohnsteuer wieder zurückzuholen.