Mutterschaftsgeld

Worauf man beim Mutterschaftsgeld achten sollte

Das Mutterschaftsgeld steht jeder Mutter zu. Wann tritt das Mutterschaftsgeld in Kraft? Und vor allem was soll man im Vorfeld genau beachten?

 

Bei aller Freude auf das Baby, aber man macht sich wahrscheinlich Gedanken darüber, wie man in der beruflichen Pause vor und nach der Geburt des Kindes finanziell über die Runden zu kommen. Zum Glück gibt es speziell für diese Phase Regelungen, die sehr hilfreich sein können. Für Schwangere, die als Angestellte berufstätig sind, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen beziehungsweise dürfen. Diese Zeiten sind sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zeit von acht Wochen auf zwölf Wochen nach Geburt des Babys. In dieser Zeit erhält man das Mutterschaftsgeld. Das Geld richtet sich nach dem Einkommen, normalerweise bekommt man Netto so viel wie sonst auch. Bei gesetzlich Krankenverischerten zahlt die Krankenkasse bis zu dreizehn Euro pro Tag. Der Arbeitgeber legt den Rest drauf, somit wird der Kassen-Betrag aufgestockt bis die Summer dem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Wenn man das Gehalt wöchentlich erhält gilt entsprechend, das es aufgestockt wird, bis zum Durchschnittsverdienst der vergangenen dreizehn Wochen.

Bei Privat Versichterten gilt im Prinzip die gleiche Regelung. Aber trotzem bekommen diese meist etwas weniger Geld als sie bisher bekommen haben. Privat Versicherte erhalten keinen Tagessatz von der Krankenkasse. Sondern stattdessen eine einmalige Zahlung von etwa 210 Euro vom Bundesversicherungs-amt. Der Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wäre man gesetzlich versichert und würde den üblichen Kassensatz bekommen. Geringfügig Beschäftigte, beispielsweise 400 Euro-Jober, erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Diese erhält man nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom Bundesversicherungsamt. Ob am als selbstständig Tätige Mutterschaftsgeld erhält, dies hängt davon ab, wie man sich versichert hat. Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld und zwar in Höhe des Krankengeldes. Dazu sollte man sich an die Krankenkasse wenden. Falls man als Familienmitglied über den Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert ist, bekommt man kein Mutterschaftsgeld. Leider ist auch im Jahre 2004 das früher gezahlte Entbindungsgeld nach der Geburt des Babys gestrichen worden. Schwangeren Sozialhilfe-Empfängerinnen stehen ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche 20 Prozent mehr Geld zu, dies nennt man Mehrbedarfzuschlag. Außerdem kann eine Beihilfe für Umstandskleidung und die Babyausstattung beantragt werden.

Das Mutterschaftsgeld muss beantragt werden. Am besten man macht sich vor Beginn des Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Wenn alle Unterlagen und Formulare bereit und fertig sind, klappt der Übergang vom Gehalt zum Mutterschaftsgeld am besten und ohne Zeitverlust. Wenn man gesetzlich versichert ist, muss man sich an die Krankenkasse wenden. Dort erhält man auch die Unterlagen und Anträge. Wenn man eine private Krankenversicherung hat oder einem 400-Euro-Job nachgeht, sollte sich an die Mutterschaftsstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn wenden.