Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ist ein umfangreiches Thema

Die Pendlerpauschale, die man auch Entfernungspauschale nennt, entschädigt den Arbeitnehmer für seine Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz.

 

Die Pendlerpauschale ist ein Thema, an dem sich in der Bundesrepublik Deutschland gerade in den vergangenen Jahren einige kontrovers geführte Diskussionen festmachten. Sie wurde einst eingeführt, um Arbeitnehmer, die von ihrer regelmäßigen Wohnung zur Arbeitsstätte pendeln, steuerlich zu entlasten. Die Pendlerpauschale zählt also zum Einkommenssteuerrecht und sie hilft, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Die Pendlerpauschale wird auch als Kilometerpauschale oder Entfernungspauschale bezeichnet.

Galt die Pendlerpauschale früher nur für Arbeitnehmer, die mit ihrem Automobil den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen, so gilt die neue Entfernungspauschale inzwischen für jegliche Fahrten zum Arbeitsplatz, egal mit welchem Verkehrsmittel man diese zurückgelegt hat. Das bedeutet, dass auch Rad- oder Motorradfahrer sowie Personen, die den Arbeitsweg mit Bus oder Bahn zurücklegen, profitieren können. Selbst Fußgänger können so ihre Steuerbelastung minimieren. Selbstständige haben ebenfalls die Möglichkeit, die Regelung zu nutzen, indem sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes KFZ zum Pendeln benutzen.

Während alle, die einen längeren Arbeitsweg zurückzulegen haben, natürlich auf die Pendlerpauschale schwören, gab es doch in den letzten Jahren vermehrt kritische Stimmen in den Reihen der Politik und von Umweltaktivisten, was schließlich sogar zur zwischenzeitlichen Abschaffung der Pendlerpauschale führte. Kritiker bemängeln, dass Arbeitnehmer, die bewusst näher am Arbeitsort wohnten und dort höhere Mieten in Kauf nähmen, dafür auch nicht steuerlich entlastet würden. Im Endeffekt fördere die Pendlerpauschale die Zersiedelung, weil viele hinaus ins Grüne zögen, aber weiterhin mit dem Auto in die Ballungsgebiete zur Arbeit fahren würden. Eine andere verbreitete Argumentationslinie ist die, dass Fahrten zur Arbeit zum privaten Bereich gehörten.

Wer dagegen die Pendlerpauschale befürwortet, der argumentiert dahingehend, dass es für Arbeitnehmer häufig gar nicht möglich ist, nahe an seinen Arbeitsort zu ziehen, da oftmals auch familiäre Aspekte eine Rolle spielen. Zudem sei es in Zeiten, in denen immer mehr räumliche Flexibilität und Mobilität von den Arbeitnehmern erwartet werden, nicht realistisch zu verlangen, dass jemand ständig der Arbeit hinterher zieht. Dadurch entstünden aber automatisch mitunter etwas längere Arbeitswege. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Fahrten zur Arbeit sehr wohl und eindeutig um Werbungskosten handele.