Werbungskosten

Werbungskosten geltend machen und die Steuerlast senken

Arbeitnehmer können gegenüber dem Finanzamt Werbungskosten geltend machen und auf diese Weise Steuern sparen. Es gibt einen jährlichen Pauschalbetrag.

 

Wer Einnahmen hat, die über dem Existenzminimum liegen, der muss Steuern zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer selbstständigen Tätigkeit stammen. Unternehmer können eine Vielzahl von Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Die Steuerlast lässt sich aber auch für Arbeitnehmer reduzieren, indem bestimmte Ausgaben als Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Die Aufwendungen dürfen von den Einkünften abgezogen werden, führen also unterm Strich zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen. Und das bedeutet: Es müssen weniger Steuern gezahlt werden.

Welche Aufwendungen als Werbungskosten vom Einkommen abgezogen werden dürfen, das ist im Einkommenssteuergesetz geregelt. Dort ist auch definiert, in welchen Bereichen überhaupt Werbungskosten geltend gemacht werden können. Da sind zunächst die so genannten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also der Lohn, den man von seinem Arbeitgeber erhält. Auch im Bereich der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können Werbungskosten angesetzt werden. Zudem nennt das Einkommenssteuergesetz sonstige Einkünfte, zu denen etwa Unterhaltszahlungen eines geschiedenen Ehepartners oder Renten gehören.

Die größte Rolle spielen Werbungskosten jedoch für Arbeiter und Angestellte. Ganz oder teilweise absetzbar sind Aufwendungen für die Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück, für Dienstbekleidung, Fortbildungen oder ein häusliches Arbeitszimmer. Da jedoch ständig neue gesetzliche Regelungen beschlossen werden, die auch Auswirkungen auf die Absetzbarkeit von Werbungskosten haben, sollte man sich vor der Abgabe einer Steuererklärung stets umfassend informieren. Man kann die Auskünfte beim Finanzamt einholen, sich im Internet informieren oder einen Steuerberater beauftragen. Allerdings muss man überlegen, ob dessen Honorar nicht am Ende höher ausfällt als die Steuerersparnis.

Um den Steuerzahlern und Finanzämtern die Arbeit zu erleichtern, hat der Gesetzgeber zudem schon vor langer Zeit einen so genannten Arbeitnehmerpauschbetrag eingeführt, dessen aktuelle Höhe man beim Finanzamt erfragen oder im Internet recherchieren kann. Bis zur geltenden Höchstgrenze können Werbungskosten abgesetzt werden, ohne dass dafür im einzelnen Belege eingereicht werden müssen.