Untermietvertrag

was Mieter über den Untermietvertrag wissen müssen

Wer seine Wohnung untervermietet, sollte auf jeden Fall einen Untermietvertrag abschließen. Hier sind alle wichtigen Infos zum Vertrag finden.

 

In etlichen Regionen sind die Mietpreise in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen, so dass es längst nicht mehr allen Mietern leicht fällt, den Mietpreis ohne weiteres aufzubringen. Deshalb spielen auch immer mehr Mieter mit dem Gedanken, einen Untermieter zu finden. Die Teilung der Wohnfläche mit einer weiteren Person bringt den großen Vorteil mit sich, dass zusätzliches Geld in die Kasse gespült und somit die Mietlast verringert wird.

Wenn man eine Untervermietung vornehmen möchte, gilt es natürlich ebenso wie bei der klassischen Vermietung zu verfahren und einen Mitvertrag beziehungsweise einen so genannten Untermietvertrag abzuschließen. Auf diese Weise werden zwischen dem eigentlichen Mieter sowie dem Untermieter entsprechende Rechte und Pflichten vereinbart.

Die Erstellung eines entsprechenden Vertrags gestaltet sich relativ einfach, da sie formfrei erfolgen kann. Dem Mieter steht es also offen, welche Punkte er in den Vertrag aufnehmen möchte, wobei er sich am besten an einem klassischen Mietvertrag (wie zum Beispiel seinem eigenen Mietvertrag) orientiert und die wichtigsten Punkte übernimmt. Des Weiteren ist es natürlich möglich, den Vertrag um weitere Klauseln oder Unterpunkte zu ergänzen. Letzten Endes ist es nur wichtig, dass im Vertrag genau die Informationen festgehalten sind, die das Untermietverhältnis genau beschreiben und sowohl die Rechte und Pflichten beider Seiten definieren.

Sofern man keinen eigenen Untermietvertrag aufsetzen möchte, kann man auch auf einen handelsüblichen Mietvertrag zurückgreifen, wie man ihn zum Beispiel im Schreibwarengeschäft kaufen oder auch im Internet herunterladen kann. Diesen Vertrag gilt es dann entsprechend anzupassen, was im Grunde genommen kein besonders großes Problem darstellen sollte.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass man es mit dem Untermietvertrag als Mieter nicht unbedingt überstürzen sollte. Bevor man eigenwillig einen Untermieter sucht, sollte man das Vorhaben mit dem eigenen Vermieter erst einmal absprechen. Die Praxis zeigt, dass es hierbei schon oft zu Rechtsstreitigkeiten gekommen ist, die man ganz einfach hätte vermeiden können. Weil der Vermieter bei der Untervermietung ein immense Mitspracherecht hat, sollte man den Untermietvertrag am besten mit ihm zusammen entwerfen, damit es später zu keinen Streitigkeiten kommt.