Zugewinngemeinschaft

Infos zur Zugewinngemeinschaft als Güterstand

Die Zugewinngemeinschaft wird als Güterstand am häufigsten gewählt. Allerdings wissen viele Ehepaare nicht, welche Folgen dieser Güterstand für sie hat.

 

Dass sich eine Ehe auch auf die persönlichen Vermögensverhältnisse auswirkt, bekommt man spätestens bei der Scheidung zu spüren: Dann geht es nämlich darum, eine Einigung über die Aufteilung des bestehenden Vermögens vorzunehmen – eine Angelegenheit, bei der Streitigkeiten nicht ausbleiben beziehungsweise einfach zum Alltag gehören. Es kommt nur relativ selten vor, dass hier zwischen den Parteien Einigkeit besteht. Am ehesten ist dies der Fall, wenn vor der Hochzeit ein Ehevertrag geschlossen wurde. In diesem wird nämlich genau geregelt, wie es um die Eigentumsverhältnisse bestellt ist – und normalerweise wissen beide Ehepartner ganz genau, wie es um die Vermögensverhältnisse bestellt ist.

Von Bedeutung ist der so genannte Güterstand. Der mit Abstand am häufigsten anzutreffende Güterstand ist die so genante Zugewinngemeinschaft. Sie gilt immer dann, wenn keine andere Vereinbarung getroffen beziehungsweise kein Ehevertrag geschlossen wird. Weil nur die allerwenigsten Paare einen Ehevertrag schließen, ist diese Form des Güterstands so sehr verbreitet.

Im Grunde genommen ist das Prinzip der Zugewinngemeinschaft denkbar einfach und genau betrachtet auch relativ fair – wobei die Fairness natürlich auch immer eine Sache der persönlichen Sichtweise ist. Letzten Endes ist es so, dass jeder Ehepartner seine persönlichen Vermögenswerten mit in die Ehe bringt – und diese bleiben auch weiterhin persönliche Vermögenswert. Sollte zum Beispiel der Gatte schon vor der Eheschließung ein Motorrad besessen haben, so bleibt dieses auch sein Motorrad. Bei einer Scheidung könnte die Noch-Ehefrau keinen Anteil daran fordern.

Anders sieht es mit den Vermögenswerten aus, die während der Ehe angehäuft werden. Hier verhält es sich so, dass alle Dinge dem Ehepaar gemeinsam gehören. Praktisch alle Vermögenswerte, Anschaffungen, Gegenstände etc. gehören automatisch beiden Partner, unabhängig davon, wer den Kauf getätigt oder bezahlt hat. Dies bedeutet auch, dass eine Aufteilung dieses Vermögens bei einer Trennung erfolgt. Sollte eine Zugewinngemeinschaft bestehen und der Ehegatte während der Ehe ein neues Motorrad gekauft haben, so gehört dieses automatisch zur Hälfte seiner Frau.

Letzten Endes handelt es sich bei den Güterständen immer um ein sehr komplexes Thema. Allen Interessenten, die in absehbarer Zeit heiraten wollen, kann letzten Endes nur dazu geraten werden, sich mit einem Juristen beziehungsweise sich mit einem Experten in Verbindung zu setzen und sich hinsichtlich Zugewinngemeinschaft etc. ausführlich beraten zu lassen.